29. NOVEMBER 2001 - Erlass der Wallonischen Regierung über die Ausübung von spezifischen, der 'Société wallonne des Aéroports (SOWAER)' (Wallonische Flughafengesellschaft) anvertrauten abgeordneten Aufgaben

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, in seiner durch die Sondergesetze vom 8. August 1988 und vom 16. Juli 1993 abgeänderten Fassung, insbesondere des Artikels 6, X, Absatz 1, 7°, und 69;

Aufgrund von Artikel 1bis des Gesetzes vom 18. Juli 1973;

Aufgrund des Dekrets vom 6. Mai 1999, durch das die Regierung zur Gründung spezialisierter Gesellschaften ermächtigt wird;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Februar 2001, durch den die "SOGEPA" (Wallonische Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft) ermächtigt wird, gemäss den durch die Regierungsbeschlüsse vom 23. Mai, vom 8. Juni und vom 14. Juni 2001 genehmigten Satzungen eine abgekürzt "SOWAER" genannte spezialisierte Gesellschaft für Rechnung der Wallonischen Region zu gründen;

Aufgrund des am 21. November 2001 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 29. November 2001 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

In der Erwägung, dass die SOWAER laut ihrer Satzungen insbesondere zum Zweck hat, alle industriellen, wirtschaftlichen oder gemischten Gewerbegebiete zu schaffen, deren Entwicklung durch die Nähe eines regionalen Flughafens gefördert werden kann, sowie in den Begrenzungen der bereitgestellten Haushaltsmittel die von der Region verabschiedeten Umweltprogramme gemäss den ihr von der Regierung anvertrauten abgeordneten Aufgaben für Rechnung der Region zu verwalten;

In der Erwägung, dass es in Ausführung der Beschlüsse vom 8. Februar und vom 23. Mai 2001 Anlass gibt, diese der "SOWAER" anvertrauten abgeordneten Aufgaben genauer zu bestimmen und zu ergänzen;

In der Erwägung, dass es Anlass gibt, den Rahmen einer solchen Aufgabe sowie die für ihre Ausführung bereitgestellten Haushaltmittel und die zu verleihende Vergütung durch den vorliegenden Erlass festzusetzen;

In der Erwägung, dass sowohl in der regionalpolitischen Erklärung als auch im Vertrag für die Zukunft feststeht, dass die regionalen Flughäfen wichtige Pole für die wirtschaftliche Entwicklung und die Arbeitsbeschaffung sind;

In der Erwägung, dass diese Wirtschaftspolitik jedoch im Sinne der nachhaltigen Entwicklung zu betreiben ist, dass sie in dieser Perspektive nicht von der Umweltpolitik zu trennen ist, und dass die Massnahmen zugunsten der Anwohner daher nicht ohne Berücksichtigung der gewünschten Entwicklung ergriffen werden dürfen;

In der Erwägung, dass sich die Regierung in diesem Rahmen verpflichtet...

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