12. MAI 2011 - Erlass der Wallonischen Regierung, durch den die Teilnehmer der Fischfangaktion, die durch die Fischfanggesellschaft 'Les Amis de la Truite' von Biesme im Rahmen ihrer Veranstaltung 'Pêche en Famille' organisiert wird, am 7. August 2011 von der Pflicht, einen Angelschein zu besitzen, befreit werden

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 1. Juli 1954 über die Flussfischerei, insbesondere des Artikels 8 Absatz 3;

Aufgrund des Antrags vom 12. April 2011, der durch die "Fédération halieutique de l'Entre-Sambre et Meuse" für die Fischfanggesellschaft "Les Amis de la Truite" von Biesme eingereicht wurde;

In der Erwägung, dass die durch die Fischfanggesellschaft von Biesme organisierte Veranstaltung sich ausgezeichnet in die Politik der Wiederbelebung des Fischfangs einfügt;

Auf Vorschlag des Ministers für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Einziger Artikel - In Anwendung von Artikel 8 Absatz 3 des Gesetzes vom 1. Juli 1954 über die Flussfischerei wird den Teilnehmern der Fischfangaktion, die am Sonntag, dem 7...

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