20. APRIL 2007. - Ministerialerlass, durch den der Fang gewisser Fische in einem Weiher auf der Bocq, in Scy, während der Schonzeit zeitweilig erlaubt wird

Der Minister der Landwirtschaft, der ländlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus,

Aufgrund des Gesetzes vom 1. Juli 1954 über die Flussfischerei, insbesondere des Artikels 14;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 11. März 1993 zur Ausführung des Gesetzes vom 1. Juli 1954 über die Flussfischerei, insbesondere des Artikels 10, 1°;

Aufgrund des am 11. Dezember 2006 durch Herrn P. Hubert-Constant eingereichten Antrags auf Verlängerung der Fangzeit auf gewisse Fische in einem Weiher auf der Bocq, in Scy;

Aufgrund des Gutachtens der Abteilung Natur und Forstwesen;

In der Erwägung, dass es in diesem Teich, obwohl er in Verbindung mit dem Bach "Le Bocq" steht und infolgedessen der Regelung betreffend die Salmonidengewässer unterliegt, tatsächlich Cypriniden und Hechte gibt;

In der Erwägung, dass es für den Fischfang und den Tourismus von Interesse ist, die Ausübung des Fischfangs in diesem Wasserbecken zu fördern,

Beschliesst :

Artikel 1 - In Abweichung der Bestimmungen von Artikel 10 1° des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 11. März 1993 zur Ausführung des Gesetzes vom 1. Juli 1954 betreffend die Flussfischerei wird es erlaubt, im Weiher auf der Bocq in Scy (katastriert unter Flur A, Nr. 5a und 4b):

  1. vom 1. Oktober...

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