9. DEZEMBER 2010 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Ausführung des Dekrets vom 30. April 2009 über die Kontrollaufgaben der Revisoren innerhalb der Einrichtungen öffentlichen Interesses, der Interkommunalen und der Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes und über die Stärkung der Transparenz bei der Zuteilung der öffentlichen Aufträge für Revisoren durch einen wallonischen öffentlichen Auftraggeber und zur Änderung von Bestimmungen des Dekrets vom 12. Februar 2004 über die Regierungskommissare, des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung, und des Wallonischen Wohngesetzbuches

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 20, in seiner durch das Sondergesetz vom 16. Juli 1993 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Wallonischen Wohngesetzbuches, Artikel 152quinquies, Absatz 3, abgeändert durch das Dekret vom 30. April 2009;

Aufgrund des Dekrets vom 12. Februar 2004 über die Regierungskommissare, des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung, und des Wallonischen Wohngesetzbuches, Artikel 20bis, § 3, eingefügt durch das Dekret vom 30. April 2009;

Aufgrund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, Artikel L-1523-24, § 3, eingefügt durch das Dekret vom 30. April 2009;

Aufgrund des Dekrets vom 30. April 2009 über die Kontrollaufgaben der Revisoren innerhalb der Einrichtungen öffentlichen Interesses, der Interkommunalen und der Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes und über die Stärkung der Transparenz bei der Zuteilung der öffentlichen Aufträge für Revisoren durch einen wallonischen öffentlichen Auftraggeber und zur Änderung von Bestimmungen des Dekrets vom 12. Februar 2004 über die Regierungskommissare, des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung, und des Wallonischen Wohngesetzbuches, Artikel 8, § 1, Absatz 3;

Aufgrund des am 20. Oktober 2010 in Anwendung des Artikels 84, § 1, Absatz 1, 1° der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens 48.757/4 des Staatsrats;

Auf Vorschlag des Ministers für lokale Behörden und Städte;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Das in Artikel 8 des Dekrets vom 30. April 2009 über die Kontrollaufgaben der Revisoren innerhalb der Einrichtungen öffentlichen Interesses, der Interkommunalen und der Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes und über die Stärkung der Transparenz bei der Zuteilung der öffentlichen Aufträge für Revisoren durch einen wallonischen öffentlichen Auftraggeber und zur Änderung von Bestimmungen des Dekrets vom 12. Februar 2004 über die Regierungskommissare, des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung, und des Wallonischen Wohngesetzbuches, nachstehend "das Dekret" genannt, erwähnte Verzeichnis umfasst die folgenden Informationen:

  1. Name des/der heutigen Dienstleistungserbringer(s) (Name der Gesellschaft + Name des/der Revisors(oren), der natürlichen Person(en), die an der Ausführung des Auftrags teilnehmen);

  2. Gegenstand des Auftrags, so wie er in dem Sonderlastenheft erwähnt wird;

  3. Anfangs- und...

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