11. JULI 2002 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festsetzung des Haushaltsplans der « Commission régionale d'Aménagement du Territoire » (Regionalausschuss für Raumordnung) für das Jahr 2001

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen und dessen abändernden Gesetze;

Aufgrund der Artikel 238 bis 250 des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. August 2001 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. August 2001 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des am 2. Juli 2002 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 11. Juli 2002 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Auf Vorschlag des Ministers der Raumordnung, des Städtebaus und der Umwelt,

Beschliesst :

Artikel 1 - Der Funktionshaushalt der « Commission régionale d'Aménagement du Territoire » beträgt 3 200 000 BEF für das Jahr 2001.

Art. 2 - Der in Artikel 1 vorgesehene Betrag deckt die sämtlichen Betriebsausgaben der « Commission régionale d'Aménagement du Territoire », einschliesslich der Ausgaben ihrer verschiedenen Abteilungen und aller Arbeitsgruppen, die sie bildet.

Art. 3 - Der Ausgaben der « Commission régionale d'Aménagement du Territoire » werden vom Ministerium der...

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