23. MÄRZ 2006 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Dezember 1998 über die Vollmachtserteilungen in Sachen feste Ausgaben der Kabinette der Wallonischen Region an die ständige Dienststelle zur Unterstützung der Kabinette bei Verwaltungs- und Besoldungsangelegenheiten, abgeändert durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 29. Juni 2000 und vom 13. September 2001

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 ¸ber institutionelle Reformen, insbesondere des Artikels 69 in seiner durch das Sondergesetz vom 18. Juli 1993 abge‰nderten Fassung;

Aufgrund des Sondergesetzes vom 16. Januar 1989 ¸ber die Finanzierung der Gemeinschaften und der Regionen, insbesondere des Artikels 71;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2005 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2006;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Dezember 1998 ¸ber die Vollmachtserteilungen in Sachen fester Ausgaben der Kabinette der Wallonischen Region an die st‰ndige Dienststelle zur Unterst¸tzung der Kabinette bei Verwaltungs- und Besoldungsangelegenheiten, abge‰ndert durch die Erlasse vom 29. Juni 2000 und vom 13. September 2001;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 9. Juli 2005 ¸ber die Kabinette der Minister der Wallonischen Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. Oktober 2005 zur Festlegung der Verteilung der Zust‰ndigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 24. Februar 2005 bez¸glich des bereichs¸bergreifenden strategischen Plans Nr. 1 "Schaffung von Aktivit‰ten" und insbesondere der Einrichtung der administrativen Zelle, die damit beauftragt ist, den Sonderbeauftragten bei seiner Aufgabe und bei den Modalit‰ten in Sachen Bewerberaufrufe und Entlohnung der diese Zelle bildenden Personen zu unterst¸tzen;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 9. Juni 2005 bez¸glich der Modalit‰ten f¸r die Arbeitsweise der Ministerkabinette;

Aufgrund des am 3. M‰rz 2006 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 23. M‰rz 2006 gegebenen Einverst‰ndnisses des Ministers des Haushalts;

Auf Vorschlag des Minister-Pr‰sidenten,

Beschliesst :

Artikel 1 - In Artikel 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Dezember 1998 ¸ber die Vollmachtserteilungen in Sachen feste Ausgaben der Kabinette der Wallonischen Region an die st‰ndige Dienststelle zur Unterst¸tzung der Kabinette bei Verwaltungs- und Besoldungsangelegenheiten, so wie durch die Erlasse vom...

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