4. FEBRUAR 2008 - Ministerialerlass zur Ausführung von Artikel 40 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. Juli 2007 zur Einführung der allgemeinen Gemeindebuchführungsordnung

Der Minister der inneren Angelegenheiten und des ˆffentlichen Dienstes,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Ubertragung verschiedener Befugnisse auf die Regionen und Gemeinschaften, insbesondere der Artikel 6 und 7 so wie zu diesem Tag abge‰ndert;

Aufgrund des Sondergesetzes vom 13. Juli 2001 zur Ubertragung verschiedener Befugnisse auf die Regionen und Gemeinschaften, insbesondere der Artikel 4 und 7;

Aufgrund des Kodexes f¸r lokale Demokratie und Dezentralisierung, insbesondere des Artikels L1315-1;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. Juli 2007 zur Einf¸hrung der allgemeinen Gemeindebuchf¸hrungsordnung, insbesondere des Artikels 40;

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 25. M‰rz 1994 zur Ab‰nderung des Ministerialerlasses vom 30. Oktober 1990 zur Ausf¸hrung von Artikel 44 des Kˆniglichen Erlasses vom 2. August 1990 zur Einf¸hrung der allgemeinen Gemeindebuchf¸hrungsordnung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Die in Artikel 40 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. Juli 2007 zur Einf¸hrung der allgemeinen Gemeindebuchf¸hrungsordnung erw‰hnte Klassifikation, die in der Anlage 4 zu Artikel 1 des Ministerialerlasses vom 25. M‰rz 1994 zur Ab‰nderung des Ministerialerlasses vom 30. Oktober 1990 zur Ausf¸hrung von Artikel 44 des Kˆniglichen Erlasses vom 2. August 1990 zur Einf¸hrung der allgemeinen Gemeindebuchf¸hrungsordnung angef¸hrt wird, wird durch die gem‰ss der Anlage zu vorliegendem Erlass festgesetzte Klassifikation ersetzt.

Art. 2 - Der vorliegende Erlass tritt am Tage seiner Verˆffentlichung im Belgischen...

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