11. MÄRZ 2010 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Exekutive vom 5. Dezember 1986 zur Ausführung bestimmter Artikel des Dekretes vom 26. Juni 1986 über die Gewährung von Studienbeihilfen

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Auf Grund des Dekrets vom 26. Juni 1986 über die Gewährung von Studienbeihilfen, Artikel 13, abgeändert durch das Dekret vom 25. Mai 2009;

Auf Grund des Erlasses der Exekutive vom 5. Dezember 1986 zur Ausführung bestimmter Artikel des Dekretes vom 26. Juni 1986 über die Gewährung von Studienbeihilfen;

Auf Grund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 15. September 2009;

Auf Grund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt vom 24. September 2009;

Auf Grund des Gutachtens Nr. 47.543/2 des Staatsrates, das am 29. Dezember 2009 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr.1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegeben wurde;

Auf Vorschlag des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Artikel 2 des Erlasses der Exekutive vom 5. Dezember 1986 zur Ausführung bestimmter Artikel des Dekretes vom 26. Juni 1986 über die Gewährung von Studienbeihilfen wird wie folgt ersetzt:

Art. 2 - In Ausführung von Artikel 13 § 2 des Dekretes vom 26. Juni 1986 entscheidet der zuständige...

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