13. NOVEMBER 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festsetzung der Modalitäten für die Anpassung der in Artikel 203 des Wallonischen Wohngesetzbuches erwähnten Beträge und zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Juli 2000 zur Festsetzung der Bedingungen für die Beteiligung der Region zugunsten der jungen Leute, die ein Hypothekendarlehen zum Ersterwerb von Wohneigentum aufnehmen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Wohngesetzbuches, insbesondere der Artikel 1 und 203;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Januar 1999 zur Einführung einer Prämie für den Erwerb einer Wohnung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Januar 1999 zur Einführung einer Prämie für den Bau einer in einem Wohnkern gelegenen Wohnung und für den Wiederaufbau einer nicht verbesserungsfähigen Wohnung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Januar 1999 zur Einführung einer Prämie für die Sanierung verbesserungsfähiger Wohnungen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Januar 1999 zur Einführung einer Prämie zugunsten von Mietern, die im Rahmen eines Sanierungsmietvertrags eine verbesserungsfähige Wohnung sanieren;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Januar 1999 zur Einführung einer Prämie für die Umgestaltung von verbesserungsfähigen Wohnungen und für die Errichtung von Wohnungen aus Gebäuden, die ursprünglich nicht zu Wohnzwecken bestimmt waren;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Januar 1999 zur Einführung einer Prämie für die Schaffung von vereinbarungsgebundenen und mietzinsgünstigen Wohnungen durch natürliche Personen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Januar 1999 über die Gewährung von Umzugs- und Mietzulagen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 10. Juni 1999 zur Einführung einer Prämie für die Anpassung von Wohnungen für behinderte Personen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Juli 2000 zur Festsetzung der Bedingungen für die Beteiligung der Region zugunsten der jungen Leute, die ein Hypothekendarlehen zum Ersterwerb von Wohneigentum aufnehmen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 25. Februar 1999 über die Hypothekendarlehen und die Mietbeihilfe des "Fonds du Logement des Familles nombreuses de Wallonie" (Wohnungsfonds der kinderreichen Familien der Wallonie);

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Dezember 2007 zur Regelung der Hypothekendarlehen der "Société wallonne du Crédit social" (Wallonische Sozialkreditgesellschaft) und der "Guichets du Crédit social" (Sozialkreditschalter);

Aufgrund des am 21. Oktober 2008 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 13. November 2008 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Aufgrund des am 22. Januar 2001 in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 1° der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatrates Nr. 30.949/4;

Auf Vorschlag des Ministers des Wohnungswesens,

Beschliesst :

Artikel 1 - Zur Anwendung des vorliegenden Erlasses...

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