1. MÄRZ 2012 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. November 2006 über die Förderung des mittels erneuerbarer Energiequellen oder Kraft/Wärme-Kopplung erzeugten Stroms

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts, insbesondere des Artikels 34, 4°, b), ersetzt durch das Dekret vom 17. Juli 2008, und des Artikels 39, § 1, ersetzt durch das Dekret vom 4. Oktober 2007;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. November 2006 über die Förderung des mittels erneuerbarer Energiequellen oder Kraft/Wärme-Kopplung erzeugten Stroms;

Aufgrund des Gutachtens der CWaPE Nr. CD-11d26-CWaPE-325 vom 26. April 2011;

Aufgrund des am 29. März 2011 abgegebenen Gutachtens des "Conseil supérieur des Villes, Communes et Provinces de la Région wallonne" (Hoher Rat der Städte, Gemeinden und Provinzen der wallonischen Region) Nr. 05/2011;

Aufgrund des am 28. März 2011 abgegebenen Gutachtens des Wirtschafts- und Sozialrates der Wallonischen Region Nr. A.1030;

Aufgrund des am 5. April 2011 abgegebenen Gutachtens des Wallonischen Umweltrates für eine nachhaltige Entwicklung CWEDD/11/AV.332;

Aufgrund des am 6. Juli 2011 in Anwendung des Artikels 84, § 1, Absatz 1, 1° der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens 49.829/4 des Staatsrats;

In der Erwägung, dass die Beherrschung des Energieverbrauchs (durch Energieeinsparungen und eine verbesserte Energieeffizienz) und die vermehrte Nutzung von aus erneuerbaren Quellen erzeugter Energie wesentliche Elemente des Massnahmenbündels in den Bereichen Energie und Klima darstellen, der von der Europäischen Union am 12. Dezember 2008 verabschiedet und in den Richtlinien 2009/29/EG und 2009/28/EG sowie in dem Beschluss 406/2009/EG umgesetzt worden ist, und erforderlich sind, um die Treibhausgasemissionen zu verringern und dem Protokoll von Kyoto, dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und weiteren regionalen, nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Verpflichtungen zur Senkung der Treibhausgasemissionen über das Jahr 2012 hinaus zu genügen;

In Erwägung des Ziels der Wallonischen Regierung, eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energiequellen im Endenergieverbrauch auf 20% im Jahre 2020 anzustreben, und zwar durch die Summe folgender Elemente: in der Wallonie hergestellter Strom aus erneuerbaren Quellen, in der Wallonie hergestellte Wärme aus erneuerbaren Quellen, Teil der erneuerbaren Energien im Transport in der Wallonie, und Teil der Offshore-Windenergie, der der Wallonie zusteht;

In der Erwägung, dass die Wallonische...

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