9. SEPTEMBER 2010 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 1. April 2004 über den 'Conseil supérieur du Logement' (Hoher Rat des Wohnungswesens)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Wohngesetzbuches, insbesondere des Artikels 200, abgeändert durch das Programmdekret vom 22. Juli 2010 zur Festlegung verschiedener Massnahmen in Sachen verantwortungsvolle Staatsführung, administrative Vereinfachung, Energie, Wohnungswesen, Steuerwesen, Beschäftigung, Flughafenpolitik, Wirtschaft, Umwelt, Raumordnung, lokale Behörden, Landwirtschaft und öffentliche Arbeiten;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 1. April 2004 über den "Conseil supérieur du Logement";

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3, § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Zusammensetzung des "Conseil supérieur du Logement" am Fälligkeitsdatum vom 13. Oktober 2010 völlig erneuert werden muss;

Auf Vorschlag des Ministers für nachhaltige Entwicklung und den öffentlichen Dienst;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - In Artikel 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 1. April 2004 über den "Conseil supérieur du Logement" werden die folgenden Abänderungen vorgenommen:

  1. in Paragraph 1 wird der Wortlaut "die 27 Mitglieder" durch den Wortlaut "die 34 Mitglieder" ersetzt;

  2. Der § 1 wird mit den Punkten 17°, 18°, 19° und 20° mit folgendem Wortlaut ergänzt :

    "17° zwei effektive und zwei stellvertretende Vertreter der Notare, die von der "Fédération royale du Notariat belge" (Königliche Föderation der belgischen Notare) vorgeschlagen werden;

  3. zwei effektive und zwei stellvertretende Vertreter der Architekten, die von der wallonischen Abteilung der Architektenkammer von Belgien vorgeschlagen werden;

  4. zwei effektive...

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