27. MAI 2010 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 10. März 2005 zur Festlegung der Arbeitsweise der Sprachenprüfungsausschüsse und der Durchführung der Prüfungen vor diesen Ausschüssen

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Auf Grund des Dekrets vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen, Artikel 34;

Auf Grund des Erlasses der Regierung vom 10. März 2005 zur Festlegung der Arbeitsweise der Sprachenprüfungsausschüsse und der Durchführung der Prüfungen vor diesen Ausschüssen;

Auf Grund des Protokolls Nr. S3/2010 OSUW2/2010 vom 19. März 2010, das die Ergebnisse der in gemeinsamer Sitzung geführten Verhandlungen des Sektorenausschusses XIX der Deutschsprachigen Gemeinschaft und des in Artikel 17 § 2 Nr. 3 des Königlichen Erlasses vom 28. September 1984 vorgesehenen Unterausschusses enthält;

Auf Grund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 30. März 2010;

Auf Grund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt vom 2. April 2010;

Auf Grund des Gutachtens Nr. 48.179/2 des Staatsrats, das am 19. Mai 2010 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr.1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegeben wurde;

Auf Vorschlag des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - In Artikel 1 des Erlasses der Regierung vom 10. März 2005 zur...

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