18. MÄRZ 2004 - Erlass der Regierung zur Festlegung eines UKW-Hörfunkfrequenzplans

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Auf Grund des Mediendekretes vom 26. April 1999;

Auf Grund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 8. März 2004;

Auf Grund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt vom 15. März 2004;

Auf Vorschlag des für Medien zuständigen Ministers,

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Die in der Anlage I aufgelisteten Frequenzen bilden den Frequenzplan der UKW - Frequenzen, die im Frequenzbereich 87,5 - 108 MHz den Privatsendern im Sinne des Mediendekretes vom 26. April 1999 zugewiesen werden können.

Art. 2 - Die in der Anlage II aufgelisteten Frequenzen bilden den Frequenzplan der Event-Frequenzen, die für die Veranstaltung zeitlich begrenzter Hörfunksendungen anlässlich besonderer Ereignisse zugewiesen werden können.

Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Verabschiedung in Kraft.

Eupen, den 18. März 2004

Der Ministerpräsident,

Minister für Beschäftigung, Behindertenpolitik, Medien und Sport,

K.-H. LAMBERTZ

Der Minister für Unterricht und Ausbildung, Kultur und Tourismus,

B. GENTGES

Der Minister für Jugend und Familie, Denkmalschutz, Gesundheit und Soziales,

H. NIESSEN

Anlage I zum Erlass der Regierung zur Festlegung eines UKW - Hörfunkfrequenzplans

Nachschlagen tabelle : siehe Bild

Gesehen, um dem Erlass der Regierung vom 18. März 2004 zur Festlegung eines UKW-Hörfunkfrequenzplans beigefügt zu werden

Der Ministerpräsident,

Minister für Beschäftigung, Behindertenpolitik, Medien und Sport,

K.-H. LAMBERTZ

Der Minister für Unterricht und...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT