28. NOVEMBER 2002 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 über die Förderung des Grünstroms

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts, insbesondere des Kapitels X;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 über die Förderung des Grünstroms;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass der Erlass vom 4. Juli 2002 über die Förderung des Grünstroms in Kraft getreten ist und dass die durch den vorliegenden Erlass vorgenommenen Abänderungen die Bedingungen betreffen, die zu erfüllen sind, damit ein Organismus als Prüfstelle zugelassen werden kann, das heisst die durch das System BELTEST geplanten Unabhängigleitskriterien;

In der Erwägung, dass die Prüfstellen dabei sind, zugelassen zu werden;

Auf Vorschlag des Ministers des Transportwesens, der Mobilität und der Energie;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - In Artikel 3 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 über die Förderung des...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT