15. MAI 2014 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Billigung der Änderung der Satzungen der « SA FIWAPAC »

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen;

Aufgrund des Gesetzes vom 2. April 1962 über die « Société fédérale de Participations et d'Investissements » und über die regionalen Investitionsgesellschaften, Kapitel V;

Aufgrund der Satzungen der « SA FIWAPAC », gebilligt durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 12. Dezember 2008, deren Abänderungen durch die Erlasse der Wallonischen Region vom 15. Januar 2009 und vom 1. April 2010 gebilligt wurden;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 21. November 2013;

Auf Vorschlag des Ministers für Wirtschaft, K.M.B., Außenhandel und neue Technologien,

Beschließt:

Artikel 1 - Die Wallonische Regierung billigt die folgenden Abänderungen der Satzungen der FIWAPAC:

  1. Abänderung von Artikel 1 der Satzungen, um den letzten Absatz, mit folgendem Wortlaut, zu streichen :

    "Die Gesellschaft nimmt die Form einer Aktiengesellschaft, die im Sinne von Artikel 438 des Gesellschaftsgesetzbuches öffentlich zur Zeichnung auffordert oder aufgefordert hat, dies unter dem Vorbehalt, dass sie nur auf der Grundlage einer Zulassung zur Notierung von Obligationen auf einem geregelten Markt handelt."

  2. ...

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