13. FEBRUAR 2014 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Abänderung von Artikel 309bis des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des Wallonischen öffentlichen Dienstes

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, insbesondere des durch das Sondergesetz vom 8. August 1988 ersetzten Artikels 87, § 3;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes;

Aufgrund des am 3. Oktober 2013 gegebenen Einverständnisses des Ministers für den öffentlichen Dienst;

Aufgrund des am 11. Oktober 2013 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 24. Oktober 2013 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 29. November 2013 abgeschlossenen Verhandlungsprotokolls Nr. 622 des Sektorenausschusses Nr. XVI;

Aufgrund des am 6. Januar 2014 in Anwendung des Artikels 84, § 1, Absatz 1, 1° der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens Nr. 54.751/2 des Staatsrates;

In der Erwägung, dass die reibungslose Arbeit der Dienststellen zu gewährleisten ist, indem die Rechtssicherheit der Ernennungsverfahren für die Stellen als Direktor und die Führungsstellen garantiert wird, die vom 1. Februar 2013 bis zum 30. Juni 2014 einschließlich für frei erklärt werden;

Auf Vorschlag des Ministers für den...

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