12. JUNI 2014 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Bezeichnung von Bediensteten, die zuständig sind, um für die Ausführung der Polizeivorschriften auf dem durch die 'Société de Transport en commun de Liège-Verviers' (Verkehrsgesellschaft Lüttich-Verviers) verwalteten Verkehrsnetz zu sorgen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 1989 über die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region, insbesondere seiner Artikel 36bis und 36ter;

Aufgrund des Gesetzes vom 16. März 1968 über die Straßenverkehrspolizei, insbesondere des Artikels 62;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 über die allgemeine Straßenverkehrsordnung, insbesondere des Artikels 3, 12°;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. September 1976 zur Einführung einer Regelung über die Personenbeförderung mit Straßenbahnen, Unterpflasterbahnen, U-Bahnen, Linien- und Reisebussen, insbesondere seines Titels II;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Mai 2008 über die administrativen Geldbußen im Bereich der öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region;

In der Erwägung, dass aufgrund der innerhalb des Personals der "Société de Transport en commun de Liège-Verviers" erfolgten Änderungen neue Bezeichnungen vorzunehmen sind;

Auf Vorschlag des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Mobilität,

Beschließt :

Artikel 1 - Die folgenden Bediensteten werden beauftragt, die Übertretungen der Bestimmungen des Titels II des Königlichen Erlasses vom 15. September 1976 über die Personenbeförderung mit Straßenbahnen, Unterpflasterbahnen, U-Bahnen, Linien- und Reisebussen und...

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