12. DEZEMBER 2013 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Abweichung vom Erlass der Wallonischen Regierung vom 12. Mai 2011 zur Festlegung der Daten für den Beginn, das Ende oder die Aussetzung der Jagd vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2016

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 28. Februar 1882 über die Jagd, Artikel 1ter, Absatz 2, eingefügt durch das Dekret vom 14. Juli 1994;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. Mai 2011 zur Festlegung der Daten für den Beginn, das Ende oder die Aussetzung der Jagd vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2016, Artikel 4;

Aufgrund des am 5. Dezember 2013 abgegebenen Gutachtens des "Conseil supérieur wallon de la Chasse" (Wallonischer hoher Rat für das Jagdwesen);

In der Erwägung, dass die biologische Situation des Hirschwildes und die aktuellen Wetterverhältnisse zu einer bedeutenden Zunahme der Bestände beitragen;

In der Erwägung, dass die Abteilung Natur und Forstwesen den weidmännischen Räten Abschusspläne für die Hirschjagd, die sowohl für das Hirschwild als auch für das Kahlwild Mindestquoten vorsehen, zugeteilt hat;

In der Erwägung, dass die in den Abschussplänen vorgesehenen Mindestquoten am für das Ende der Jagdzeit für die Hirschjagd vorgesehenen Datum, d.h. am 31. Dezember 2013, nicht erreicht werden können;

In der Erwägung, dass es daher wichtig ist, die Jagdsaison für die Hirschjagd zu verlängern, um den Jägern die Möglichkeit zu geben, einen ausreichenden Jagddruck auf die Hirschwildbestände auszuüben, indem sie die Mindestabschusszahlen sowohl für das Hirschwild als auch für das Kahlwild erreichen;

In der Erwägung, dass unzureichende Abschussquoten während der Jagdsaison 2013-2014 eine erhöhte Gefahr von Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen, in den Forsten und für die biologische Vielfalt, sowie eine sanitäre Gefahr darstellen;

In der Erwägung, dass es im Interesse des Gemeinwohls ist, eine Strategie zur Verringerung der Großwildbestände optimal umzusetzen, insbesondere indem das bestmögliche Gleichgewicht zwischen den Hirschwildbeständen und der Aufnahmekapazität der Lebensräume erreicht wird;

In der Erwägung, dass ein verstärkter Jagddruck auf das Hirschwild eine Verlängerung der Jagdzeit sowohl auf dem Pirschgang als auf dem Ansitz erforderlich macht;

In Erwägung des Datums für das Ende der Jagdzeit für die...

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