18. OKTOBER 2007 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 9. September 2004 über die Anwendung der Erhebung im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 28. März 1975 über den Handel mit Erzeugnissen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Seefischerei, insbesondere abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 22. Februar 2001 zur Organisierung der durch die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette vorgenommenen Kontrollen und zur Abänderung verschiedener gesetzlichen Bestimmungen;

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor, zuletzt abgeändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1046/2006 des Rates vom 18. September 2006;

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 der Kommission vom 30. März 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor, zuletzt abgeändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1468/2006 des Rates vom 18. September 2006;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Februar 2006 zur Einführung der Direktstützungsregelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik,

Aufgrund des auf der interministeriellen Konferenz für die Landwirtschaft bezüglich der Ubertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Agrarpolitik auf die Regionen und spezifisch bezüglich der Durchführungsbestimmungen für die Erhebung einer Zusatzabgabe im Sektor Milch und Milcherzeugnisse geschlossenen Abkommens vom 15. Juli 2002;

Aufgrund des Kooperationsabkommens vom 18. Juni 2003 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt über die Ausübung der regionalisierten Zuständigkeiten in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei;

Aufgrund des Kooperationsabkommens vom 30. März 2004 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt über die Ausübung der regionalisierten Zuständigkeiten in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei;

Aufgrund des Zusammenarbeitsprotokolls vom 6. Dezember 2005 zwischen der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt über die Erhebung der Abgabe im Sektor Milch und Milcherzeugnisse;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 9. September 2004 über die Anwendung der Erhebung im Sektor Milch und Milcherzeugnisse, zuletzt abgeändert am 9. März 2007;

Aufgrund der am 18. Oktober 2007 stattgefundenen Konzertierung zwischen den Regionalregierungen und der Föderalbehörde;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3, § 1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Aufgrund des Inkrafttretens am 1. Januar 2008 der Verordnung zur Einführung einer einzigen GMO, durch die die 21 derzeitigen gemeinsamen Organisationen (GMO) im landwirtschaftlichen Sektor - zu denen die GMO für Milch und Milcherzeugnisse gehört - in einen einzigen Text zusammengelegt werden;

Aufgrund der Notwendigkeit, ein effizientes landwirtschaftliches Gefüge in den Grünlandflächen, auf denen der Rindersektor (Milch und Fleisch) die Hauptquelle des Agrareinkommens ist, beizubehalten und die Niederlassung von Junglandwirten durch die Ermässigung der Kosten der Milchproduktionen zu erleichtern;

Aufgrund der Notwendigkeit, ein bestehendes effizientes Milchquotensystem beizubehalten und es an die Marktlage anzupassen, insbesondere unter Berücksichtigung der am 1. April 2006 eingefügten Prämie für Milcherzeugnisse und der diesbezüglichen Ergänzungszahlungen in die Betriebsprämienregelung; Aufgrund der Notwendigkeit, einerseits die Bedingungen für den Betrieb und...

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