17. APRIL 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Verabschiedung des Entwurfes zur Revision des Sektorenplans Süd-Luxemburg zwecks Eintragung eines Abbaugebiets, eines Naturgebiets und eines Grüngebiets und zur Streichung eines Umkreises von landschaftlichem Interesse in Arlon und Etalle (Karte 68/7)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe, insbesondere der Artikel 22, 23, 25, 27, 32, 35, 37, 38, 40, 42 bis 46;

Aufgrund des am 27. Mai 1999 durch die Wallonische Regierung verabschiedeten Entwicklungsplans des regionalen Raums;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 27. März 1979 zur Festlegung des Sektorenplans Süd-Luxemburg;

Aufgrund des am 23. Februar 2004 im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Dezember 2003, durch den beschlossen wurde, dass der Sektorenplan Süd-Luxemburg (Karte 68/7) einer Revision zu unterziehen ist, und durch den der Vorentwurf zur Revision des Sektorenplans zwecks Eintragung eines Abbaugebiets und eines Grüngebiets auf dem Gebiet der Gemeinde Arlon angenommen wurde;

In der Erwägung, dass der Wortlaut dieses Erlasses nicht der ihm beigefügten Karte entsprach, die den Beschluss der Regierung korrekt ausdrückte; dass ein den Erlass der Wallonischen Regierung vom 4. Dezember 2003 abändernder Erlass demzufolge verabschiedet worden ist, um die Ubereinstimmung zwischen beiden Dokumenten wiederherzustellen;

Aufgrund des am 30. August 2005 im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Juli 2005 zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Dezember 2003, durch den beschlossen wurde, dass der Sektorenplan Süd-Luxemburg (Karte 68/7) einer Revision zu unterziehen ist, und durch den der Vorentwurf zur Revision des Sektorenplans zwecks Eintragung eines Abbaugebiets und eines Grüngebiets auf dem Gebiet der Gemeinde Arlon angenommen wurde;

In der Erwägung, dass dieser abgeänderte Vorentwurf das Folgende betrifft:

- eine Erweiterung um 14 ha des zur Zeit in Sampont bewirtschafteten Abbaugebiets, um eine grössere Bewirtschaftung der Bodenschätze zu ermöglichen;

- die Eintragung auf dem Gebiet der Gemeinden Arlon und Etalle eines Naturgebiets von 95 ha und auf dem Gebiet der Gemeinde Arlon eines Grüngebiets von 3 ha;

- die Streichung eines Umkreises von landschaftlichem Interesse mit einer Fläche von 147 ha auf dem Gebiet der Gemeinden Arlon und Etalle;

In der Erwägung, dass die Bedingungen von Artikel 46 § 1 Absatz 2 3°, in seiner durch das Dekret vom 20. September 2007 abgeänderten Fassung, der jetzt lautet: "unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismässigkeit wird die Eintragung jedes neuen zur Verstädterung bestimmten Gebiets, die bedeutsame Auswirkungen auf die Umwelt haben könnte, ausgeglichen, und zwar dadurch, dass ein bestehendes, zur Verstädterung bestimmtes Gebiet in ein nicht zur Verstädterung bestimmtes Gebiet in gleichem Masse verändert wird, oder durch jegliche von der Regierung bestimmte alternative Ausgleichung...

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