29. AUGUST 2012 - Königlicher Erlass zur Abänderung: 1. des Königlichen Erlasses vom 12. Oktober 2011 zur Entsendung oder Zurverfügungstellung der in den Zentren des einheitlichen Rufsystems tätigen Personalmitglieder zugunsten des FÖD Inneres, 2. des Königlichen Erlasses vom 12. Oktober 2011 zur Entsendung der in den Zentren des einheitlichen Rufsystems tätigen Berufsfeuerwehrleute in den FÖD Inneres, 3. des Königlichen Erlasses vom 12. Oktober 2011 zur Übertragung der in den Zentren des einheitlichen Rufsystems tätigen Personalmitglieder an den FÖD Inneres, 4. des Königlichen Erlasses vom 17. Oktober 2011 über die 112-Zentren und die Agentur 112 - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 5 und 6 des Königlichen Erlasses vom 29. August 2012 zur Abänderung:

1. des Königlichen Erlasses vom 12. Oktober 2011 zur Entsendung oder Zurverfügungstellung der in den Zentren des einheitlichen Rufsystems tätigen Personalmitglieder zugunsten des FÖD Inneres,

2. des Königlichen Erlasses vom 12. Oktober 2011 zur Entsendung der in den Zentren des einheitlichen Rufsystems tätigen Berufsfeuerwehrleute in den FÖD Inneres,

3. des Königlichen Erlasses vom 12. Oktober 2011 zur Übertragung der in den Zentren des einheitlichen Rufsystems tätigen Personalmitglieder an den FÖD Inneres,

4. des Königlichen Erlasses vom 17. Oktober 2011 über die 112-Zentren und die Agentur 112.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

29. AUGUST 2012. - Königlicher Erlass zur Abänderung:

1. des Königlichen Erlasses vom 12. Oktober 2011 zur Entsendung oder Zurverfügungstellung der in den Zentren des einheitlichen Rufsystems tätigen Personalmitglieder zugunsten des FÖD Inneres,

2. des Königlichen Erlasses vom 12. Oktober 2011 zur Entsendung der in den Zentren des einheitlichen Rufsystems tätigen Berufsfeuerwehrleute in den FÖD Inneres,

3. des Königlichen Erlasses vom 12. Oktober 2011 zur Übertragung der in den Zentren des einheitlichen Rufsystems tätigen Personalmitglieder an den FÖD Inneres,

4. des Königlichen Erlasses vom 17. Oktober 2011 über die 112-Zentren und die Agentur 112

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des Artikels 206 § 3 Nr. 5, eingefügt durch das Gesetz vom 3. August 2012, und des Artikels 206/1 Absatz 2, eingefügt durch das Gesetz vom 28. April 2010;

Aufgrund des Gesetzes vom 29. April 2011 zur Schaffung der 112-Zentren und der Agentur 112, des Artikels 16 Absatz 1;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 2. Juli 2012;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Öffentlichen Dienstes vom 5. Juli 2012;

Aufgrund des Beschlusses des Ministers des Haushalts vom 5. Juli 2012;

Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 179/1 des Gemeinsamen Ausschusses für alle öffentlichen Dienste vom 17. Juli 2012;

Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass den Mitgliedern des statutarischen und Vertragspersonals der Gemeinden, die in den Zentren des einheitlichen...

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