Auszug aus dem Entscheid Nr. 64/2012 vom 10. Mai 2012 Geschäftsverzeichnisnrn. 5158 und 5159 In Sachen: Klagen auf Nichtigerklärung des flämischen Dekrets vom 10. Dezember 2010 « zur Bestellung zugel

Auszug aus dem Entscheid Nr. 64/2012 vom 10. Mai 2012

Geschäftsverzeichnisnrn. 5158 und 5159

In Sachen: Klagen auf Nichtigerklärung des flämischen Dekrets vom 10. Dezember 2010 « zur Bestellung zugelassener Landmesser durch Provinzen, Gemeinden und ÖSHZen zur Erstellung von Sachverständigengutachten im Rahmen von durch Provinzen, Gemeinden und ÖSHZen getätigten Immobiliengeschäften », erhoben vom Berufsinstitut für Immobilienmakler und anderen und von David Martens.

Der Verfassungsgerichtshof,

zusammengesetzt aus den Präsidenten M. Bossuyt und R. Henneuse, und den Richtern E. De Groot, L. Lavrysen, J.-P. Moerman, T. Merckx-Van Goey und F. Daoût, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Präsidenten M. Bossuyt,

verkündet nach Beratung folgenden Entscheid:

  1. Gegenstand der Klagen und Verfahren

    1. Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 20. Juni 2011 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 21. Juni 2011 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben Klage auf Nichtigerklärung des flämischen Dekrets vom 10. Dezember 2010 « zur Bestellung zugelassener Landmesser durch Provinzen, Gemeinden und ÖSHZen zur Erstellung von Sachverständigengutachten im Rahmen von durch Provinzen, Gemeinden und ÖSHZen getätigten Immobiliengeschäften » (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 21. Dezember 2010, dritte Ausgabe): das Berufsinstitut für Immobilienmakler, mit Sitz in 1000 Brüssel, Luxemburgstraat 16, die VoG « Confederatie van Immobiliënberoepen Vlaanderen », mit Sitz in 9000 Gent, Kortrijksesteenweg 1005, die Architektenkammer, mit Sitz in 1000 Brüssel, Livornostraat 160, Philippe Adam, wohnhaft in 9990 Maldegem, Mevrouw Courtmanslaan 85, Filip Dermul, wohnhaft in 8400 Ostende, Albert I-promenade 48, Cindy Utterwulghe, wohnhaft in 8301 Knokke-Heist, Heldenplein 25, Johan Tackoen, wohnhaft in 3500 Hasselt, Thonissenlaan 80, Dirk Coelus, wohnhaft in 8670 Koksijde, Louise Hegerplein 13, Frank Van Wijk, wohnhaft in 8420 De Haan, Batterijstraat 15, Peter Bonhomme, wohnhaft in 8670 Oostduinkerke, Zuidwesterstraat 24, Franky Van Hamme, wohnhaft in 8310 Assebroek, Rapaertstraat 29, und Nicole Saintpo, wohnhaft in 8400 Ostende, Limburgstraat 4.

    2. Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 20. Juni 2011 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 21. Juni 2011 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob David Martens, wohnhaft in 9220 Hamme, Petrus Van der Jeugdlaan 21, Klage auf Nichtigerklärung desselben Dekrets.

    Diese unter den Nummern 5158 und 5159 ins Geschäftsverzeichnis des Gerichtshofes eingetragenen Rechtssachen wurden verbunden.

    (...)

  2. Rechtliche Würdigung

    (...)

    In Bezug auf die Zulässigkeit

    B.1.1. Die Flämische Regierung führt an, dass eine Nichtigerklärung des flämischen Dekrets vom 10. Dezember 2010 « zur Bestellung zugelassener Landmesser durch Provinzen, Gemeinden und ÖSHZen zur Erstellung von Sachverständigengutachten im Rahmen von durch Provinzen, Gemeinden und ÖSHZen getätigten Immobiliengeschäften » (nachstehend: Dekret vom 10. Dezember 2010) den Interessen der klagenden Parteien in der Rechtssache Nr. 5158 nicht dienlich sein könne und dass sie den Gegenstand ihrer Klage genauer umschreiben müssten, dies jeweils innerhalb der Grenzen ihres eigenen Interesses.

    Bezüglich des Klägers in der Rechtssache Nr. 5159 führt die Flämische Regierung an, dass sein Streit mit den Behörden über die Frage, ob er in das Verzeichnis des Föderalen Rates der Landmesser-Gutachter eingetragen werden könne, nicht Gegenstand einer Klage bei dem Gerichtshof sein könne und dass sein Ausgangspunkt im Widerspruch zu demjenigen der klagenden Parteien in der Rechtssache Nr. 5158 stehe.

    B.1.2. Die Verfassung und das Sondergesetz vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof erfordern, dass jede natürliche oder juristische Person, die eine Nichtigkeitsklage erhebt, ein Interesse...

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