Auszug aus dem Entscheid Nr. 92/2012 vom 12. Juli 2012 Geschäftsverzeichnisnummer 5381 In Sachen: Klage auf völlige oder teilweise Nichtigerklärung des Dekrets der Französischen Gemeinschaft vom 15. D

Auszug aus dem Entscheid Nr. 92/2012 vom 12. Juli 2012

Geschäftsverzeichnisnummer 5381

In Sachen: Klage auf völlige oder teilweise Nichtigerklärung des Dekrets der Französischen Gemeinschaft vom 15. Dezember 2010 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Französischen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2011, erhoben von Joris Van Hauthem.

Der Verfassungsgerichtshof, beschränkte Kammer,

zusammengesetzt aus dem Präsidenten M. Bossuyt und den referierenden Richtern E. De Groot und P. Nihoul, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux,

verkündet nach Beratung folgenden Entscheid:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 15. April 2012 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 16. April 2012 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob Joris Van Hauthem, wohnhaft in 1750 Lennik, Scheestraat 21, Klage auf völlige oder teilweise Nichtigerklärung des Dekrets der Französischen Gemeinschaft vom 15. Dezember 2010 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Französischen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2011 (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 14. Oktober 2011).

    Am 2. Mai 2012 haben die referierenden Richter E. De Groot und P. Nihoul in Anwendung von Artikel 71 Absatz 1 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof den Präsidenten davon in Kenntnis gesetzt, dass sie dazu veranlasst werden könnten, dem in beschränkter Kammer tagenden Gerichtshof vorzuschlagen, einen Entscheid zu verkünden, in dem festgestellt wird, dass die Klage auf Nichtigerklärung offensichtlich unzulässig ist.

    (...)

  2. Rechtliche Würdigung

    (...)

    B.1. Der Kläger beantragt die Nichtigerklärung von Artikel 21 des Dekrets vom 15. Dezember 2010 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Französischen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2011, der bestimmt:

    [...]

    Organisationsbereich 51. - Vorschul- und Primarunterricht

    Programm 7 - Betrieb der Primarschulen

    - Subventionen für Einrichtungen, die den Unterricht in französischer Sprache bezwecken.

    [...]

    .

    Der Kläger beantragt ebenfalls die Nichtigerklärung der dazugehörigen veröffentlichten Liste der Programme, was Teil 76 betrifft, der bestimmt:

    76 - Freie subventionierte Primarschulen - Verschiedene Subventionen

    Subventionen für Einrichtungen, die den Unterricht in französischer Sprache bezwecken

    [mit Angabe des Ausgabepostens]

    .

    B.2. Der Kläger bringt vor, dass die angefochtenen...

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