9. NOVEMBER 2007 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. September 2007, durch den eine Entnahme von Wildtieren zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung vorübergehend erlaubt wird

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 28. Februar 1882 ¸ber die Jagd, insbesondere der Artikel 7 und 30bis, eingef¸gt durch das Dekret vom 14. Juli 1994;

In Erw‰gung der Forschungsarbeit ¸ber die Verwaltung des Rehwildes, die von der VoE "Wildlife & Man" in Zusammenarbeit mit dem "Centre de Recherche de la Nature, des ForÍts et du Bois" (Forschungszentrum f¸r Natur, Forstwesen und Holz) des Ministeriums der Wallonischen Region in einem Netz von Forschungsgebieten durchgef¸hrt wird;

Auf Vorschlag des Ministers der Landwirtschaft, der l‰ndlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Artikel 1, erster Strich, des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. September 2007, durch den eine Entnahme von Wildtieren zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung vor¸bergehend erlaubt wird, wird durch den folgenden Satz ersetzt:

´ - die...

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