6. APRIL 2000 - Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. Juli 1999 zur Bezeichnung der Mitglieder der Einspruchskammer für das konfessionelle freie subventionierte Unterrichtswesen

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Auf Grund des Dekretes vom 14. Dezember 1998 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des freien subventionierten Unterrichtswesens und des freien subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentrums, insbesondere Artikel 90;

Auf Grund des Erlasses der Regierung vom 12. Mai 1999 zur Einsetzung der Einspruchskammer für das konfessionelle freie subventionierte Unterrichtswesen;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 2. Juli 1999 zur Bezeichnung der Mitglieder der Einspruchskammer für das konfessionelle freie subventionierte Unterrichtswesen;

In Erwägung der Tatsache, dass ein Mitglied und sein Ersatzmitglied zurückgetreten sind und ein neues Mitglied und ein neues Ersatzmitglied bezeichnet werden, die das Mandat beenden und gleichzeitig ein neuer Sekretär und ein neuer beigeordneter Sekretär bezeichnet werden müssen;

Auf Vorschlag des Ministers für Unterricht und Ausbildung, Kultur und Tourismus;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Artikel 2 des Erlasses der Regierung vom 2. Juli 1999 zur Bezeichnung der Mitglieder der Einspruchskammer für das konfessionelle freie subventionierte Unterrichtswesen wird durch folgende Bestimmung ersetzt:

« Artikel 2 Als Sekretär der Einspruchskammer wird bezeichnet:

- Herr Thomas BRÜLL, Beigeordneter Berater-Jurist

Als beigeordneter Sekretär...

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