24. JANUAR 2008 - Ministerieller Erlass zur Bezeichnung der Mitglieder der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen

Der Minister f¸r Unterricht und wissenschaftliche Forschung,

Auf Grund des Gesetzes vom 22. Juni 1964 ¸ber das Statut der Personalmitglieder des staatlichen Unterrichtswesens, wie es abge‰ndert wurde;

Auf Grund des Kˆniglichen Erlasses vom 22. M‰rz 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehunghilfspersonals, des paramedizinischen Personals der staatlichen Einrichtungen f¸r Vor-, Primar-, Sonder-, Mittel-, Technischen, Kunst- und Normalunterricht und der von diesen Einrichtungen abh‰ngenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht ¸ber diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes, insbesondere Artikel 134, abge‰ndert durch das Dekret vom 26. Juni 2006;

Auf Grund des Erlasses der Regierung vom 2. Mai 2007 zur Einsetzung der Einspruchskammer f¸r das Gemeinschaftsunterrichtswesen;

Auf Grund des Erlasses der Regierung vom 22. Juli 2004 zur ‹bertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister, abge‰ndert durch den Erlass vom 22. Dezember 2005,

Beschliesst :

Bezeichnung des Pr‰sidenten und der Vizepr‰sidenten

Artikel 1 - Als Pr‰sident wird bezeichnet: Herr Oswald Weber

Als stellvertretende Pr‰sidenten...

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