24. MAI 2011 - Königlicher Erlass zur Einsetzung der lokalen Polizei der Zone Lanaken-Maasmechelen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 24. Oktober 2001 zur Festlegung der Bezeichnung der Polizeizonen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 24. Mai 2011 zur Einsetzung der lokalen Polizei der Zone Lanaken-Maasmechelen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 24. Oktober 2001 zur Festlegung der Bezeichnung der Polizeizonen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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24. MAI 2011 - Königlicher Erlass zur Einsetzung der lokalen Polizei der Zone Lanaken-Maasmechelen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 24. Oktober 2001 zur Festlegung der Bezeichnung der Polizeizonen

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels 257quinquies /5, eingefügt durch das Gesetz vom 30. Dezember 2009;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 6. April 2010 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 27. Dezember 2000 zur Aufteilung des Gebiets der Provinz Limburg in Polizeizonen;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 24. Oktober 2001 zur Festlegung der Bezeichnung der Polizeizonen;

Aufgrund des Beschlusses des Gouverneurs der Provinz Limburg vom 10. März 2011 zur Billigung des Stellenplans der Zone Lanaken-Maasmechelen;

Aufgrund des Beschlusses des Polizeirats zur Billigung des Stellenplans vom 15. Februar 2011, zur Billigung des Haushaltsplans 2011 vom 18. Januar 2011 und zur Billigung der Endabrechnung der Geschäftsführung der alten Polizeizonen vom 15. März 2011;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats von Lanaken vom 1. März 2011 zur Billigung der Endabrechnung der Geschäftsführung der Zone Lanaken;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats von Maasmechelen vom 1. März 2011 zur Billigung der Endabrechnung der Geschäftsführung der Zone Maasmechelen;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Bedingungen für die Einsetzung der lokalen Polizei der neuen Polizeizone Lanaken-Maasmechelen, wie in Artikel 257quinquies /5 bestimmt, erfüllt sind;

In der Erwägung, dass diese Einsetzung unbedingt erforderlich ist, damit dem Mandat der Mitglieder des...

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