19. DEZEMBER 2002 - Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Einrichtung einer pädagogischen Ausbildung als Vorbereitung zur Erlangung des pädagogischen Befähigungsnachweises

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Auf Grund des Gesetzes vom 22. Juni 1964 über das Statut der Personalmitglieder des staatlichen Unterrichtswesens, abgeändert durch die Gesetze vom 31. März 1967, 6. Juli 1970, 27. Juli 1971, 11. Juli 1973, 19. Dezember 1974, 18. Februar 1977, 2. Juli 1981, den Königlichen Erlass Nr. 296 vom 31. März 1984, den Königlichen Erlass Nr. 456 vom 10. September 1986 und das Dekret vom 17. Februar 1992;

Auf Grund des Königlichen Erlasses vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals und des paramedizinischen Personals der Einrichtungen des staatlichen Vor-, Primar-, Sonder- und Mittelschulwesens, des technischen Unterrichts, des Kunstunterrichts und des Normalschulwesens und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes, wie er abgeändert wurde;

Auf Grund des Königlichen Erlasses vom 22. April 1969 zur Festlegung der erforderlichen Befähigungsnachweise der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals und des paramedizinischen Personals der Einrichtungen des staatlichen Vor-, Primar-, Sonder- und Mittelschulwesens, des technischen Unterrichts, des Kunstunterrichts und des Normalschulwesens und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 22. Mai 1970, 3. Juni 1976, 1. April 1977, 21. Oktober 1980, den Erlass der Regierung vom 4. Juni 1998, das Programmdekret vom 29. Juni 1998 und den Erlass der Regierung vom 31. August 2000, insbesondere Artikel 16;

Auf Grund des Protokolls Nr. S8/2002 vom 13. Dezember 2002 des Sektorenausschusses XIX der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

Auf Grund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 29. Oktober 2002;

Auf Grund des Einverständnisses des Minister-Präsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 13. Dezember 2002;

Auf Grund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, insbesondere Artikel 3 § 1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Auf Grund der Dringlichkeit;

In Erwägung der Tatsache, dass ein Kandidat, der sich auf die Prüfungen zum Erhalt des pädagogischen Befähigungsnachweises vorbereitet, weitreichende Freistellungen erhalten kann, wenn er die Vorbereitungskurse erfolgreich absolviert hat, dass Prüfungen zum Erhalt des...

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