19. DEZEMBER 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Einführung der von der « Société wallonne du Crédit social » (Wallonische Sozialkreditgesellschaft) gewährten Öko-Darlehen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Wohngesetzbuches, insbesondere des Artikels 175;

Aufgrund des am 10. September 2007 zwischen der Wallonischen Region und der « Société wallonne du Crédit social » abgeschlossenen Geschäftsführungsvertrags 2007-2012;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Dezember 2007 zur Regelung der Hypothekendarlehen der "Société wallonne du Crédit social" (Wallonische Sozialkreditgesellschaft) und der "Guichets du Crédit social" (Sozialkreditschalter);

Aufgrund der Beschlüsse der gemeinsamen Sitzung der Wallonischen Regierung und der Regierung der Französischen Gemeinschaft vom 28. August 2008, und der Wallonischen Regierung vom 19. Dezember 2008 im Hinblick auf die Einführung eines integrierten Massnahmenpakets (Informationen, Ratschläge, Darlehen zum Nullsatz), das die Privatpersonen anreizt, Investitionen zu konkretisieren, die ihnen Energieeinsparungen sowie eine entsprechende Verringerung ihrer Finanzlasten erlauben;

Aufgrund des Gutachtens des Verwaltungsrates der "Société wallonne du Crédit social" vom 8. Dezember 2008;

Aufgrund des am 19. Dezember 2008 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 19. Dezember 2008 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Auf Vorschlag des Ministers des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Die Regelung über die Öko-Darlehen der "Société wallonne du Crédit Social" wird erlassen, so wie sie in der Anlage angeführt ist.

Art. 2 - Der vorliegende Erlass tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Art. 3 - Der Minister des Wohnungswesens wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Namur, den 19. Dezember 2008

Der Minister-Präsident,

R. DEMOTTE

Der Minister des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung,

A. ANTOINE

Anlage

Regelung der von der « Société wallonne du Crédit social » gewährten Öko-Darlehen

Artikel 1 - Die Wallonische Regierung gewährt jährlich der « Société wallonne du Crédit social », nachstehend « SWCS » genannt, einen Zuschuss, der ihr erlaubt, « Öko-Darlehen » zu gewähren, die zur Finanzierung der Investitionen in Sachen Energieeinsparung im Wohnsektor bestimmt sind.

Dieser Zuschuss deckt die in der Form von Abzahlungs- und Hypothekendarlehen ausgelegten Kosten.

Im Falle der Abzahlungsdarlehen gewährt die Wallonische Regierung der SWCS viermal im Jahre während der ganzen Laufzeit der Darlehen einen Betrag, der...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT