4. JULI 2002 - Dekret zur Bestätigung der Erlasse der Wallonischen Regierung, die in Anwendung von Artikel 4 des Dekrets vom 18. Juli 2001 über die Einführung des Euro in den Regelwerken und den Programmen zur elektronischen Datenverarbeitung der Wallonischen Region gefasst wurden und zur Abänderung des Wirtschaftsrechts und der Rechtsvorschriften in Sachen Jagd- und Forstwesen im Hinblick auf die Einführung des Euro (1)

Der Wallonische Regionalrat hat Folgendes angenommen und Wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Die folgenden Erlasse bzw. Artikel werden mit Wirkung am Tage ihres jeweiligen Inkrafttretens bestätigt:

  1. der Erlass der Wallonischen Regierung vom 13. Dezember 2001 über die Einführung des Euro in Sachen Wohnungswesen;

  2. der Erlass der Wallonischen Regierung vom 13. Dezember 2001 über die Einführung des Euro in Sachen Stadterneuerung;

  3. der Erlass der Wallonischen Regierung vom 20. Dezember 2001 über die Einführung des Euro in Sachen Beschäftigungspolitik;

  4. der Erlass der Wallonischen Regierung vom 20. Dezember 2001 zur Durchführung des Dekrets vom 18. Juli 2001 über die Einführung des Euro in den Regelwerken und den Programmen zur elektronischen Datenverarbeitung der Wallonischen Region, in den Bereichen bezüglich des Wassers, die in den Zuständigkeitsbereich des Ministers der Raumordnung, des Städtebaus und der Umwelt fallen;

  5. der Erlass der Wallonischen Regierung vom 20. Dezember 2001 über die Einführung des Euro in Sachen Umweltgenehmigung;

  6. der Erlass der Wallonischen Regierung vom 20. Dezember 2001 über die Einführung des Euro in die Dekrete im Bereich des Steuerwesens;

  7. der Erlass der Wallonischen Regierung vom 20. Dezember 2001 zur Abänderung des Dekrets vom 25. Februar 1999 über die Bereitstellung eines Minimums an elektrischer Leistung und über die Einstellung der Bereitstellung von Gas und elektrischer Leistung im Hinblick auf die Einführung des Euro;

  8. Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8 und 9 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Dezember 2001 zur Ausführung des Dekrets vom 18. Juli 2001 über die Einführung des Euro in die Regelwerke und die Programme zur elektronischen Datenverarbeitung der Wallonischen Region in den Bereichen, die in den Zuständigkeitsbereich des Ministers des Haushalts fallen.

Art. 2 - Der Erlass der Wallonischen Regierung vom 20. Dezember 2001 über die Einführung des Euro in Sachen Abfälle wird am Datum seines Inkrafttretens mit Ausnahme von Artikel 1 bestätigt, sofern er das Folgende abändert:

  1. die Beträge von 1 100 Franken, vom 1 200 Franken und von 1 300 Franken, die in Artikel 6quinquies , erster, zweiter und dritter Gedankenstrich, des Dekrets vom 25. Juli 1991 über die Veranlagung der Abfälle in der Wallonischen Region erwähnt sind;

  2. die in Artikel 15, § 1, a desselben Dekrets erwähnten Beträge von 1 100 Franken, von 1 200 Franken und von 1 300 Franken;

  3. der in Artikel 15, § 1, c...

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