15. DEZEMBER 2005 - Dekret zur Einführung des Begriffs 'Lieferwagen' in Titel II des Gesetzbuches über die den Einkommensteuern gleichgestellten Steuern (1)

Der Wallonische Regionalrat hat Folgendes angenommen und Wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Artikel 4 des Gesetzbuches ¸ber die den Einkommensteuern gleichgestellten Steuern, dessen jetziger Wortlaut den ß 1 bilden wird, wird durch ß 2 und ß 3 mit folgendem Wortlaut erg‰nzt:

"ß 2. In Abweichung von ß 1 versteht man unter Kraftfahrzeug f¸r den G¸tertransport, dessen erlaubte Hˆchstmasse 3 500 Kilogramm nicht ¸berschreitet, ebenfalls "Lieferwagen" genannt, f¸r die Anwendung des vorliegenden Titels II:

  1. jegliches f¸r den G¸tertransport entworfene und gebaute Fahrzeug, dessen erlaubte Hˆchstmasse 3 500 Kg nicht ¸berschreitet und das aus einem einzigen Fahrerhaus, das ganz vom Laderaum getrennt ist und hˆchstens zwei Sitze zuz¸glich desjenigen des Fahrers hat, sowie aus einer offenen Ladeplattform besteht;

  2. jegliches f¸r den G¸tertransport entworfene und gebaute Fahrzeug, dessen erlaubte Hˆchstmasse 3 500 Kg nicht ¸berschreitet und das aus einem einzigen Fahrerhaus, das ganz vom Ladungsraum getrennt ist und hˆchstens sechs Sitze zuz¸glich desjenigen des Fahrers hat, sowie aus einer offenen Ladeplattform besteht;

  3. jegliches f¸r den G¸tertransport entworfene und gebaute Fahrzeug, dessen erlaubte Hˆchstmasse 3 500 Kg nicht ¸berschreitet und das aus einem einzigen Fahrerhaus, das ganz vom Ladungsraum getrennt ist und hˆchstens zwei Sitze zuz¸glich desjenigen des Fahrers hat, sowie aus einer offenen Ladeplattform besteht, deren Abstand zwischen jeglichem Punkt der hinter der vorderen Sitzreihe stehenden Trennwand und der hinteren Innenkante des Laderaums, der in der L‰ngsachse des Fahrzeugs in einer Hˆhe von 20 cm ¸ber dem Fussbrett gemessen ist, mindestens 50% der L‰nge des Radstands erreicht. Ausserdem wird dieser Laderaum auf seiner gesamten Oberfl‰che mit einem festen horizontalen Fussbrett versehen, das integrierender Bestandteil der Karrosserie ist, oder das an der Karrosserie dauerhaft befestigt ist und frei von jeglichem Anschlusspunkt f¸r zus‰tzliche Sitzb‰nke, Sitze oder Sicherheitsg¸rtel ist;

  4. jegliches f¸r den G¸tertransport entworfene und gebaute Fahrzeug, dessen erlaubte Hˆchstmasse 3 500 Kg nicht ¸berschreitet, das aus einem einzigen Fahrerhaus, das ganz vom Ladungsraum getrennt ist und hˆchstens sechs Sitze zuz¸glich desjenigen des Fahrers hat, sowie aus einer offenen Ladeplattform besteht, deren Abstand zwischen jeglichem Punkt der hinter der vorderen Sitzreihe stehenden Trennwand und der hinteren Innenkante des...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT