29. APRIL 2010 - Erlass der Regierung zur Einführung eines Programms zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im gewerblichen Privatsektor

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Auf Grund des Dekretes des Rates der Wallonischen Region vom 6. Mai 1999 zur Ausübung der Befugnisse der Wallonischen Region in den Angelegenheiten Beschäftigung und Ausgrabungen durch die Deutschsprachige Gemeinschaft;

Auf Grund des Dekretes des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 10. Mai 1999 zur Ausübung der Befugnisse der Wallonischen Region in den Angelegenheiten Beschäftigung und Ausgrabungen durch die Deutschsprachige Gemeinschaft;

Auf Grund des Dekretes vom 17. Mai 2004 bezüglich der Sicherung der Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt, Artikel 12;

Auf Grund des Krisendekretes vom 19. April 2010, Artikel 9 und 10;

Auf Grund des Gutachtens des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 1. April 2010;

Auf Grund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 23. Dezember 2009;

Auf Grund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 8. März 2010;

Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, insbesondere Artikel 3, § 1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Auf Grund der Dringlichkeit;

In Erwägung der Tatsache, dass die aktuelle Wirtschaftskrise auch die Betriebe der Deutschsprachigen Gemeinschaft betrifft und Kündigungen seitens der Arbeitgeber hervorgerufen hat, müssen dringend Massnahmen umgesetzt werden, damit insbesondere die auf dem Arbeitsmarkt präkarisierten Personen, die Opfer dieser Entwicklung sind, schnellstmöglich wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können, da die Erfahrung gezeigt hat, dass ein zu langes Verharren in Arbeitslosigkeit die Chancen stark verringert, wieder eine Arbeitsstelle zu finden;

Auf Vorschlag des für Beschäftigung zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschliesst :

KAPITEL 1 - DEFINITIONEN

Artikel 1 - Im Sinne des Erlasses versteht man unter:

  1. Minister : der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Beschäftigung gehört;

  2. Verwaltung : die für Beschäftigung zuständige Fachabteilung des Ministeriums;

  3. Arbeitsamt : das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft, so wie es durch das Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft geschaffen wurde;

  4. Dekret : Das Krisendekret vom 19. April 2010, Artikel 9 und 10;

  5. Betriebssitz : der Ort, an dem Arbeitnehmer ständig zur Verfügung stehen und an dem wiederkehrende Tätigkeiten im Rahmen des Gesellschaftszwecks und des Tätigkeitssektors durchgeführt werden;

  6. Arbeitgeber : mit Ausnahme der Leiharbeitsvermittler, die Handelsgesellschaften und natürlichen Personen, die eine selbstständige, kommerzielle Tätigkeit ausüben und die ihren Betriebssitz oder eine Niederlassungseinheit im deutschen Sprachgebiet haben;

  7. verbundene Unternehmen: die juristisch oder finanziell miteinander verknüpften Unternehmen, die im Sinne des...

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