20. JULI 1831 - Dekret über den Eid bei der Einsetzung der repräsentativen konstitutionellen Monarchie Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache

Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache des Dekrets vom 20. Juli 1831 über den Eid bei der Einsetzung der repräsentativen konstitutionellen Monarchie (Bulletin officiel 1831 n° LXXVI: « Dekret, in Betreff des Eides beim Anfang der constitutionnelle reprjsentativen Monarchie »), so wie es abgeändert worden ist durch das Gesetz vom 23. September 1985 über den Gebrauch der deutschen Sprache in Gerichtsangelegenheiten und über das Gerichtswesen.

Diese inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

DER NATIONALKONGRESS

20. JULI 1831 - Dekret über den Eid bei der Einsetzung der repräsentativen konstitutionellen Monarchie

Artikel 1 - Die Mitglieder der Abgeordnetenkammer und des Senats müssen vor ihrem Amtsantritt folgenden Eid in der Kammer leisten:

Je jure d'observer la constitution

.

  1. 2 - Alle Beamten des gerichtlichen und des administrativen Standes, die Offiziere der Bürgerwehr und der Armee und im Allgemeinen alle Bürger, die mit irgendeinem öffentlichen Amt oder öffentlichen Dienst beauftragt sind, sind verpflichtet, vor ihrem Amtsantritt den Eid mit folgendem Wortlaut zu leisten:

    Je jure...

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