31. JANUAR 2013 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung der Durchfahrt des Weges 'La Clémentine' im Rahmen der 'Legend Boucles de Spa' am 16. Februar 2013

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, insbesondere des Artikels 6, § 1, III, 3° in seiner durch das Gesetz vom 8. August 1988 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Artikels 23, Absatz 2 des Dekrets vom 15. Juli 2008 über das Forstgesetzbuch;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Juli 2009 zur Regelung der Arbeitsweise der Wallonischen Regierung;

In der Erwägung, dass die Veranstaltung "Legend Boucles de Spa" seit vielen Jahren ihren internationalen Charakter bestätigt und einen beträchtlichen Ruf sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene erlangt hat;

In der Erwägung, dass die Durchfahrt der "Clémentine" für die Veranstaltung "Legend Boucles de Spa" symbolträchtigen Charakter hat, und dass der Wegfall dieses Abschnitts dem Ruf dieser Veranstaltung schaden oder gar ihr Ende bedeuten würde;

In der Erwägung, dass Massnahmen getroffen werden, um die Auswirkungen auf die Umwelt auf ein Mindestmass zu beschränken;

Auf Vorschlag...

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