18. MÄRZ 2004 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Umwandlung der Dienstgrade der in die Region versetzten Bediensteten des Belgischen Aussenhandelsamtes

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 2. April 1998 zur Gründung der "Agence wallonne à l'Exportation" (Wallonische Exportagentur), insbesondere des Artikels 13, Absatz 1;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 2002 zur Festlegung der Modalitäten für die Versetzung von Personalmitgliedern des Belgischen Aussenhandelsamtes in die Aussenhandelsagentur und in die Regionen;

Aufgrund des am 3. Juni 2003 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 18. März 2004 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Aufgrund des am 5. Juni 2003 gegebenen Einverständnisses des Ministers des öffentlichen Dienstes;

Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 396 des Sektorenausschusses Nr. XVI vom 11. Juli 2003;

Aufgrund des Beschlusses der Regierung vom 12. Juni 2003 über den Antrag auf ein Gutachten des Staatsrates, das dieser innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat abgeben muss;

Aufgrund des am 12. August 2003 in Anwendung von Artikel 84, Absatz 1, 1° der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats Nr. 35.740/2/V;

Auf Vorschlag des Ministers des öffentlichen Dienstes;

Nach Beratung,

Beschliesst:

Artikel 1 - Der vorliegende Erlass findet Anwendung auf die Bediensteten, die in Artikel 1, § 1, 3°, a und b des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 2002 zur Festlegung der Modalitäten für die Versetzung von Personalmitgliedern des Belgischen Aussenhandelsamtes in die Aussenhandelsagentur und in die Regionen erwähnt sind und die durch den Königlichen Erlass vom 9. März 2003 zur Versetzung von Personalmitgliedern des Belgischen Aussenhandelsamtes in die Wallonische Region versetzt worden sind.

  1. 2 - Die folgenden versetzten Bediensteten, die einen Dienstgrad haben, der der Kategorie der in der rechten Spalte der nachfolgenden Tabelle erwähnten Dienstgrade gehört, werden durch Dienstgradumwandlung zu dem in der linken Spalte erwähnten Dienstgrad ernannt :

    1. GeneraldirektorDienstgrad des Dienstrangs 16;

    2. Generalinspektor Dienstgrade des Dienstrangs 15;

    3. Direktor Dienstgrade des Dienstrangs 13;

    4. Erster Attaché Dienstgrade des Dienstrangs 10 : Stufen

      10C (mit Ausnahme des Dienstgrades

      eines Informatikers) und 10G;

    5. Attaché Dienstgrade des Dienstrangs 10 : Stufen

      10A, 10B, 10C (die dem Dienstgrad

      eines Informatikers entspricht) und 10F;

    6. Erster graduierter Dienstgrade des Dienstrangs 28 : Stufen

      28B, 28D, 28I und 28L;

    7. Hauptgraduierter Dienstgrade des Dienstrangs 28...

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