17. DEZEMBER 2009 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Artikels 6 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. Juni 2009 über die Verstädterungsgenehmigung

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe;

Aufgrund des Dekrets vom 30. April 2009 zur Abänderung des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe, des Dekrets vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung und des Dekrets vom 11. März 2004 über die Infrastrukturen zur Ansiedlung von wirtschaftlichen Aktivitäten, insbesondere seines Artikels 110;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. Juni 2009 über die Verstädterungsgenehmigung;

In Erwägung der von den beteiligten Akteuren geäusserten Ausbildungs- und Informationsbedürfnisse, um den wesentlichen Änderungen entgegenzusehen, die die neue Regelung der Verstädterungsgenehmigung nach sich zieht;

In der Erwägung, dass es demnach angebracht ist, das Inkrafttreten der Bestimmungen bezüglich der Verstädterungsgenehmigung mit den angemessenen Massnahmen zu verbinden und folglich das Inkrafttreten der Bestimmungen bezüglich der Verstädterungsgenehmigung (mit Ausnahme des Artikels 5 des am 22. September 2009 in Kraft getretenen Erlasses vom 30. Juni 2009 über die Verstädterungsgenehmigung, der bestimmte Aufhebungsbestimmungen enthält), zu verlegen;

Auf Vorschlag des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Mobilität;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Artikel 6 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. Juni 2009 über die Verstädterungsgenehmigung wird durch folgende Bestimmung ersetzt:

Art. 6 - Der vorliegende Erlass tritt am 1. September 2010 in Kraft, mit Ausnahme des Artikels 5, der...

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