12. MAI 2005 - Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Festlegung der Antragsfrist für Studienbeihilfen

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekretes vom 26. Juni 1986 ¸ber die Gew‰hrung von Studienbeihilfen, insbesondere des Artikels 15, ersetzt durch das Dekret vom 25. Juni 2001;

Aufgrund des Erlasses der Exekutive vom 5. Dezember 1986 zur Ausf¸hrung bestimmter Artikel des Dekretes vom 26. Juni 1986 ¸ber die Gew‰hrung von Studienbeihilfen, insbesondere des Artikels 3, so wie er abge‰ndert wurde;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 15. Mai 2003 zur Festlegung der Antragsfrist f¸r Studienbeihilfen;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze ¸ber den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3, ß 1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abge‰ndert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erw‰gung, dass es f¸r die Bearbeitung der Antr‰ge auf Studienbeihilfe f¸r das Schuljahr bzw. das akademische Jahr 2005-2006 ohne weitere zeitliche Verzˆgerung unerl‰sslich ist, die Einreichungsmodalit‰ten dieser Antr‰ge festzulegen;

In der Erw‰gung, dass es ohne weitere zeitliche Verzˆgerung unerl‰sslich ist, die Sch¸ler bzw. die Studenten, sowie die Verwaltungen der Sekundarschulen, der Hochschulen und der Universit‰ten ¸ber die Einreichungsmodalit‰ten der Antr‰ge auf Studienbeihilfe definitiv in Kenntnis zu setzen;

Auf Vorschlag des Ministers f¸r Unterricht und wissenschaftliche Forschung;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - ß 1. Die Antr‰ge auf Gew‰hrung von Studienbeihilfen sind mittels des durch das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft dazu...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT