16. MAI 2013 - Erlass der Wallonischen Regierung über den Elternurlaub der Bediensteten der Dienststellen der Wallonischen Regierung

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 87 § 3 ersetzt durch das Sondergesetz vom 8. August 1988;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes;

Aufgrund des am 14. Dezember 2012 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 10. Januar 2013 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 10. Januar 2013 gegebenen Einverständnisses des Ministers für den öffentlichen Dienst;

Aufgrund des am 1. Februar 2013 abgeschlossenen Verhandlungsprotokolls Nr. 595 des Sektorenausschusses Nr. XVI;

Aufgrund des am 18. März 2013 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 1° der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens Nr. 59.902/2 des Staatsrats;

Aufgrund des am 17. April 2013 gegebenen Einverständnisses des föderalen Ministers für Pensionen;

Auf Vorschlag des Ministers für den öffentlichen Dienst;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Durch den vorliegenden Erlass wird die Richtlinie 2010/18/EU des Rates vom 8. März 2010 zur Durchführung der von BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB geschlossenen überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub und zur Aufhebung der Richtlinie 96/34/EG teilweise umgesetzt.

Art. 2 - In Artikel 400 § 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes, ersetzt durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2013 werden in Absatz 1 folgende Änderungen vorgenommen:

  1. in Punkt 1° wird das Wort "drei" durch das Wort...

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