3. JUNI 2011 - Dekret zur Abänderung des Gesetzes vom 10. April 1841 über die Vizinalwege (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und Wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - In Artikel 12 des Gesetzes vom 10. April 1841 über die Vizinalwege ist der Wortlaut "solange sie von der Öffentlichkeit genutzt werden" zu streichen.

  1. 2 - Nach den von der Regierung festgelegten Modalitäten und in Absprache mit allen betroffenen Verwaltungen und Akteuren nehmen die Gemeinden eine Aktualisierung des Atlas der Vizinalwege vor.

    Bei dieser Aktualisierung handelt es sich um die Bestätigung, Streichung, Verlegung oder die Schaffung von Vizinalpfaden und -wegen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Notwendigkeit, das Netz der Wege und Pfade auszudehnen, um auf die derzeitigen und zukünftigen Bedürfnisse auf dem Gebiet der sanften Mobilität einzugehen.

    Unter diesen Gesichtspunkten wird die Regierung insbesondere:

    - eine Methodik und einen Zeitplan ausarbeiten, die die Erstellung eines Katasters der Vizinalpfade und -wege sowie die Aktualisierung des Atlas der Vizinalwege ermöglichen werden;

    - die Modalitäten festlegen, nach denen die öffentlichen Behörden ihre Entscheidungen treffen werden;

    - die Vertreter der an dem kleinen kommunalen Strassen- und Wegenetz beteiligten lokalen Partner identifizieren, die im Rahmen eines Beteiligungsprozesses im Hinblick auf die Vorbereitung von Entscheidungen assoziiert werden;

    - die Gründung von lokalen Ausschüssen vorschlagen, zusammengesetzt aus Vertretern der Nutzer und der Vereinigungen zur Förderung der Wege sowie aus Vertretern der Eigentümer und der Landwirte; diese lokalen Ausschüsse werden insbesondere damit beauftragt werden, ein Kataster der bestehenden Vizinalwege auszuarbeiten und eine Erkundung dieser Wege vor Ort durchzuführen;

    - die Aufsichtsaufgaben der Region und der Provinzen über die Entscheidungen der Gemeinden erläutern, um insbesondere sicher zu stellen, dass diese in Ubereinstimmung mit den übergemeindlichen Ebenen und den regionalen Zielsetzungen gefasst werden;

    - erläutern, welche Mittel den lokalen Akteuren zur Verfügung gestellt werden, um ihnen bei der Durchführung dieser Arbeit zur Katastrierung und Aktualisierung...

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