13. DEZEMBER 2005 - Dekret zur Festlegung des Einnahmenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2006 (1)

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - F¸r das Haushaltsjahr 2006 werden die laufenden Einnahmen der Deutschsprachigen Gemeinschaft folgendermassen gesch‰tzt:

(in Euro x 1 000)

Allgemeine Einnahmen164.814

Zweckbestimmte Einnahmen 3.137

Total 167.951

Art. 2 - In Anwendung von Artikel 3 des Dekretes vom 14. Dezember 1992 zur Einrichtung eines Entschuldungsfonds in der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden dem Entschuldungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft 22.000 Euro der Dotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verf¸gung gestellt.

In Anwendung von Artikel 3 des Dekretes vom 21. Dezember 1995 zur Einrichtung des Amortisierungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden diesem Fonds 2.486.000 Euro der Dotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verf¸gung gestellt.

In Anwendung von Artikel 5 des Dekretes vom 21. Januar 1991 zur Aufhebung und Reorganisation der Haushaltsfonds werden dem Fonds f¸r Dienstleistungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft 340.000 Euro der Dotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verf¸gung gestellt.

Art. 3 - Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist befugt, Immobilien, die sich im Besitz der Deutschsprachigen Gemeinschaft befinden, zu ver‰ussern.

Art. 4 - Der Minister, zust‰ndig f¸r den Haushalt, wird erm‰chtigt:

  1. die im allgemeinen Interesse der F¸hrung des Schatzamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft erforderlichen Finanzgesch‰fte abzuschliessen, einschliesslich der Aufnahme von kurzfristigen Anleihen (straight-loans), deren Laufzeit geringer als 1 Jahr sein muss;

  2. die Bedingungen der R¸ckzahlung der durch die Deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien oder im Ausland get‰tigten Anleihen im Einvernehmen mit dem Geldgeber anzupassen oder Verwaltungsvertr‰ge in diesem Bereich abzuschliessen;

  3. die Reserven der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie die etwaigen, die Ausgaben ¸bersteigenden Tageseinnahmen des Schatzamtes und die Ertr‰ge der Anleihen unter Ausnutzung der auf dem Kapitalmarkt angebotenen...

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