5. MÄRZ 2008 - Dekret zur Abänderung des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Einziger Artikel - Artikel 20 des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts wird wie folgt abgeändert:

  1. Absatz 2, 2° wird durch folgenden Wortlaut ergänzt: ", sowie der Elektrizität, die von der Gemeinde als Endverbraucher entnommen wird;";

  2. in demselben Absatz 2, 3°, wird der Wortlaut "mit Ausnahme des Verbrauchs der als Endverbraucher agierenden Gemeinde" zwischen "gemessen worden sind," und ", geteilt durch KWhGR" eingefügt;

  3. ein neuer Absatz mit folgendem Wortlaut wird in fine eingefügt:

"Der Stromversorger verzichtet darauf, die Beträge, die im Sinne der in vorliegendem Erlass erwähnten Gebühr geschuldet sind, den als Endverbraucher agierenden Gemeinden zu verrechnen."

Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 5. März 2008

Der Minister-Präsident,

R. DEMOTTE

Der Minister des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung,

A. ANTOINE

Der Minister des Haushalts, der Finanzen und der Ausrüstung,

M. DAERDEN

Der Minister der inneren Angelegenheiten und des öffentlichen Dienstes,

Ph. COURARD

Der Minister der Wirtschaft, der Beschäftigung, des Aussenhandels und des Erbes,

J.-C. MARCOURT

Die Ministerin der Forschung, der neuen...

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