17. JULI 2008 - Dekret zur Abänderung des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts - Erratum

Die deutsche Fassung von Artikel 51 des vorerwähnten, im Belgischen Staatsblatt vom 7. August 2008 auf Seite 41344 veröffentlichten Dekrets ist wie folgt zu lesen:

Art. 51 - Artikel 33 desselben Dekrets wird wie folgt abgeändert:

1° In § 1 wird der erste Satz durch den nächsten Satz ersetzt:

"Die Haushaltskunden, die einer der folgenden Kategorien angehören, gelten als geschützte Kunden:";

2° § 1 1° wird durch folgenden Text ersetzt:

"1° Jeder Verbraucher, der Bezieher des Integrationseinkommens kraft des Gesetzes vom 26. Mai 2002 über das Recht auf soziale Eingliederung ist,";

3° in § 1 2° wird die Wortfolge "des Integrationseinkommens gemäss des Gesetzes vom 26. Mai 2002 zum Recht auf soziale Integration ist durch die Wortfolge: "des Integrationseinkommens kraft desselben Gesetzes" ersetzt, und wird die Wortfolge "dessen eventueller, unter demselben Dach wohnender Vorfahr oder Nachkomme oder dessen Mitbewohner" durch die Wortfolge "der nachweisen kann, dass jede unter demselben Dach wohnende Person" ersetzt.

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