18. OKTOBER 2002 - Dekret zur Abänderung des Dekrets vom 5. Dezember 1996 über die wallonischen Interkommunalen (1)

Der Wallonische Regionalrat hat Folgendes angenommen und Wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Das vorliegende Dekret findet Anwendung auf die Interkommunalen, deren Wirkungsgebiet die Grenzen der Wallonischen Region nicht überschreitet.

Art. 2 - Im zweiten Absatz des ersten Paragraphen von Artikel 18 des Dekrets vom 5. Dezember 1996 über die wallonischen Interkommunalen werden am Ende des ersten Satzes die Wörter « gemäss Artikel 167 und 168 des Wahlgesetzbuches » eingefügt.

Art. 3 - Im dritten Absatz von Artikel 20 des Dekrets vom 5. Dezember 1996 über die wallonischen Interkommunalen werden die Wörter « und gemäss Artikel 167 und 168 des Wahlgesetzbuches » zwischen die Wörter « Artikel 18, § 2 » und "ernannt" eingefügt.

Art. 4 - Das vorliegende Dekret tritt nach den nächsten Gemeindewahlen in Kraft.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 18. Oktober 2002

Der Minister-Präsident,

J.-Cl. VAN CAUWENBERGHE

Der Minister der Wirtschaft, der K.M.B., der Forschung und der neuen Technologien,

S. KUBLA

Der Minister des Transportwesens, der Mobilität und der Energie,

J. DARAS

Der Minister des Haushalts, des Wohnungswesens, der Ausrüstung und der öffentlichen Arbeiten,

M. DAERDEN

Der Minister der...

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