16. JULI 2012 - Dekret über Massnahmen im Unterrichtswesen 2012 (1)

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

KAPITEL 1 - Abänderung des Königlichen Erlasses vom 15. April 1958 über das Besoldungsstatut des Lehr- und wissenschaftlichen sowie des ihm gleichgestellten Personals des Ministeriums des Unterrichtswesens

Artikel 1 - Artikel 17 § 4 des Königlichen Erlasses vom 15. April 1958 über das Besoldungsstatut des Lehr- und wissenschaftlichen sowie des ihm gleichgestellten Personals des Ministeriums des Unterrichtswesens, eingefügt durch das Dekret vom 30. Juni 2003 und abgeändert durch das Dekret vom 25. Juni 2007, wird wie folgt abgeändert:

  1. In Absatz 1 wird die Wortfolge "falls es sich um Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt" durch die Wortfolge "falls es sich gemäss dem Gesetz vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen um Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, internationale Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht oder Stiftungen handelt" ersetzt.

  2. In Absatz 2 wird das Wort "Vereinigung" durch die Wortfolge "Vereinigung oder Stiftung" ersetzt.

    KAPITEL 2 - Abänderung des Königlichen Erlasses vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar-, Förder-, Mittel-, technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes

    Art. 2 - Artikel 16 des Königlichen Erlasses vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar-, Förder-, Mittel-, technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes, ersetzt durch das Dekret vom 26. Juni 2006 und zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 27. Juni 2011, wird wie folgt abgeändert:

  3. Im einleitenden Satz von Absatz 1 Nummer 5 wird die Wortfolge "in Artikel 19 § 2 vorgesehene" gestrichen.

  4. Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe d), ersetzt durch das Dekret vom 26. Juni 2006, wird wie folgt ersetzt:

    d) falls es sich um ein Mitglied des Direktions- und Lehrpersonals handelt, verfügt dieses über eine Lehrbefähigung, die den in dem Dekret vom 25. Oktober 2010 über pädagogische und administrative Neuerungen im Unterrichtswesen angeführten wesentlichen Elementen entspricht und die die Regierung als gleichwertig anerkennt;

    .

  5. Zwischen Absatz 1 und Absatz 2 wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt:

    Bei der in Absatz 1 Nummer 5 angeführten Abweichung handelt es sich um die Bezeichnung bzw. Einstellung eines Personalmitglieds gemäss einer der nachfolgenden Bestimmungen:

    1. Artikel 19 § 2 des vorliegenden Königlichen Erlasses;

    2. Artikel 33bis Absätze 2 und 3 des Dekrets vom 14. Dezember 1998 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des freien subventionierten Unterrichtswesens und des freien subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentrums;

    3. Artikel 20bis Absätze 2 und 3 des Dekrets vom 29. März 2004 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens und der offiziellen subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren.

    Art. 3 - Artikel 39 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe d) desselben Königlichen Erlasses, ersetzt durch das Dekret vom 26. Juni 2006, wird wie folgt ersetzt:

    d) falls es sich um ein Mitglied des Direktions- und Lehrpersonals handelt, verfügt dieses über eine Lehrbefähigung, die den in dem Dekret vom 25. Oktober 2010 über pädagogische und administrative Neuerungen im Unterrichtswesen angeführten wesentlichen Elementen entspricht und die die Regierung als gleichwertig anerkennt;

    .

    Art. 4 - In Artikel 121octies § 1 desselben Königlichen Erlasses, ersetzt durch das Dekret vom 27. Juni 2011, wird folgender Satz eingefügt:

    In einer Fördergrundschule kann der Schulleiter ebenfalls durch ein Mitglied des paramedizinischen oder sozial-psychologischen Personals ersetzt werden.

    KAPITEL 3 - Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. Oktober 1971 zur Festlegung des Statuts der Primarschullehrer, Lehrer und Inspektoren für katholische, protestantische, israelitische, orthodoxe, islamische und anglikanische Religion in den Lehranstalten der Deutschsprachigen Gemeinschaft

    Art. 5 - Artikel 4 § 1 des Königlichen Erlasses vom 25. Oktober 1971 zur Festlegung des Statuts der Primarschullehrer, Lehrer und Inspektoren für katholische, protestantische, israelitische, orthodoxe, islamische und anglikanische Religion in den Lehranstalten der Deutschsprachigen Gemeinschaft, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 27. Juni 2011, wird wie folgt abgeändert:

  6. Im einleitenden Satz von Absatz 1 Nummer 5 wird die Wortfolge "in Artikel 7 vorgesehene" gestrichen.

  7. Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe d), ersetzt durch das Dekret vom 26. Juni 2006, wird wie folgt ersetzt:

    d) falls es sich um ein Mitglied des Direktions- und Lehrpersonals handelt, verfügt dieses über eine Lehrbefähigung, die den in dem Dekret vom 25. Oktober 2010 über pädagogische und administrative Neuerungen im Unterrichtswesen angeführten wesentlichen Elementen entspricht und die die Regierung als gleichwertig anerkennt;

    .

  8. Zwischen Absatz 1 und Absatz 2 wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt:

    Bei der in Absatz 1 Nummer 5 angeführten Abweichung handelt es sich um die Bezeichnung bzw. Einstellung eines Personalmitglieds gemäss einer der nachfolgenden Bestimmungen:

    1. Artikel 7 § 2 des vorliegenden Königlichen Erlasses;

    2. Artikel 33bis Absätze 2 und 3 des Dekrets vom 14. Dezember 1998 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des freien subventionierten Unterrichtswesens und des freien subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentrums;

    3. Artikel 20bis Absätze 2 und 3 des Dekrets vom 29. März 2004 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens und der offiziellen subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren.

    Artikel 1. Artikel 22sexies Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe d) desselben Königlichen Erlasses, ersetzt durch das Dekret vom 26. Juni 2006, wird wie folgt ersetzt:

    d) falls es sich um ein Mitglied des Direktions- und Lehrpersonals handelt, verfügt dieses über eine Lehrbefähigung, die den in dem Dekret vom 25. Oktober 2010 über pädagogische und administrative Neuerungen im Unterrichtswesen angeführten wesentlichen Elementen entspricht und die die Regierung als gleichwertig anerkennt;

    .

    KAPITEL 4 - Abänderung des Königlichen Erlasses vom 27. Juli 1979 zur Festlegung des Statuts des technischen Personals der staatlichen Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren, der spezialisierten staatlichen Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren, der staatlichen Ausbildungszentren sowie der mit der Aufsicht über...

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