8. FEBRUAR 2007 - Dekret zur endgültigen Abrechnung des Haushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2000 (1)
Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und Wir, Regierung, sanktionieren es:
Teil 1 - Dienststellen der allgemeinen Verwaltung der Wallonischen Regierung
KAPITEL I - Zur Ausf¸hrung des regionalen Haushaltsplanes eingegangene Verpflichtungen
ß 1 - Festlegung der Verpflichtungen zu Lasten der aufgegliederten Mittel.
Artikel 1 - Die Ausgabenverpflichtungen zu Lasten der aufgegliederten Verpflichtungserm‰chtigungen des Haushaltsjahres 2000 belaufen sich, gem‰ss der beiliegenden Tabelle 1 Spalte 5 auf 49.163.609.095 BEF.
ß 2 - Festlegung der aufgegliederten Verpflichtungserm‰chtigungen.
Art. 2 - Die aufgegliederten Verpflichtungserm‰chtigungen, die vom Wallonischen Parlament f¸r die Verpflichtungen des Haushaltsjahres 2000 festgelegt wurden, belaufen sich insgesamt, gem‰ss der Tabelle 1 Spalte 4 auf 52.793.300.000 BEF.
Art. 3 - Der Gesamtbetrag der f¸r das Haushaltsjahr 2000 verteilten Verpflichtungserm‰chtigungen wird entsprechend der Tabelle 1 Spalte 9 um einen Betrag von 3.629.690.905 BEF, der aufgrund der Artikel 34 und 35 der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Staatsbuchf¸hrung annulliert wird, verringert.
Art. 4 - Gem‰ss den Bestimmungen der obenstehenden Artikel 2 und 3 werden die endg¸ltigen aufgegliederten Verpflichtungserm‰chtigungen des Haushaltsjahres 2000 auf 49.163.609.095 BEF festgesetzt; dieser Betrag entspricht den zu Lasten des Haushaltsjahres angerechneten Verpflichtungen (Tabelle 1 Spalte 5).
ß 3 - Festlegung der Verpflichtungen zu Lasten der variablen Mittel
Art. 5 - Die Ausgabenverpflichtungen zu Lasten der variablen Verpflichtungserm‰chtigungen des Haushaltsjahres 2000 belaufen sich, gem‰ss der beiliegenden Tabelle 4 Spalte 6 auf 7.895.081.183 BEF.
ß 4 - Festlegung der variablen Verpflichtungserm‰chtigungen
Art. 6 - Die variablen Verpflichtungserm‰chtigungen, die vom Wallonischen Parlament f¸r die Verpflichtungen des Haushaltsjahres 2000 festgelegt wurden, belaufen sich insgesamt, gem‰ss der Tabelle 4 Spalte 2 auf 10.645.100.000 BEF.
Jedoch wird die Verwendung dieser Mittel gem‰ss Artikel 45 ßß 2 und 3 letzter Absatz der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Staatsbuchf¸hrung auf den Betrag der 2000 f¸r die Errichtungsfonds zweckgebundenen Einnahmen begrenzt, welcher 6.362.316.404 BEF zuz¸glich des am 1. Januar 2000 bestehenden Saldos in Hˆhe von 4.019.769.468 BEF, d.h. insgesamt 2.342.546.936 BEF betr‰gt (Tabelle 4 Spalte 5).
Art. 7 - Gem‰ss den Bestimmungen der oben stehenden Artikel 5 und 6 des vorliegenden Dekrets belaufen sich die als Verpflichtungserm‰chtigungen verf¸gbaren Mittel (variablen Mittel) am Abschluss des Haushaltsjahres 2000 auf - 2.243.455.925 BEF (Tabelle 4 Spalte 10). Dieser Saldo wird auf das Haushaltsjahr 2001 ¸bertragen und weist folgende Zahlen auf (Tabelle 4 Spalten 8 und 9):
-
verf¸gbare Mittel in Hˆhe von 2.243.455.925 BEF;
-
worunter der Saldo des Fonds f¸r den Schutz der Oberfl‰chengew‰sser 321.456.784 BEF betr‰gt.
KAPITEL II - Zur Ausf¸hrung des regionalen Haushaltsplanes get‰tigte Einnahmen und Ausgaben
ß 1 - Festlegung der laufenden und Kapitaleinnahmen.
Art. 8 - Die festgestellten Anspr¸che zugunsten der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2000 belaufen sich, gem‰ss der beiliegenden Tabelle 2 Spalte 3 auf den Betrag von 199.773.985.743 BEF.
Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt:
Laufende Einnahmen 178.697.992.769 BEF;
Kapitaleinnahmen 12.731.471.864 BEF;
Ertrag der Anleihen 8.344.521.110 BEF.
Art. 9 - Die f¸r das Haushaltsjahr 2000 bezogenen laufenden und Kapitaleinnahmen belaufen sich insgesamt, gem‰ss der Tabelle 2, Spalte 4, auf 195.608.583.811 BEF.
Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt:
Laufende Einnahmen 175.854.089.532 BEF;
Kapitaleinnahmen 11.409.973.169 BEF;
Ertr‰ge der Anleihen 8.344.521.110 BEF.
Art. 10 - Die festgestellten Anspr¸che, die zum Abschluss des Haushaltsjahres einzunehmen sind, belaufen sich auf 4.165.401.932 BEF (Tabelle 2 Spalte 5).
Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt (Tabelle 2 Spalten 6 und 7):
-
Annullierte oder auf unbestimmte Zeit zur¸ckgestellte Anspr¸che:
Laufende Einnahmen 4.007.001 BEF;
Kapitaleinnahmen 17.297.751 BEF;
-
auf das Haushaltsjahr 2001 ¸bertragene Anspr¸che:
Laufende Einnahmen 2.839.896.236 BEF;
Kapitaleinnahmen 1.304.200.944 BEF.
ß 2 - Festlegung der laufenden und Kapitalausgaben.
Art. 11 - Die Ausgabenanweisungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2000 werden wie folgt festgelegt (Tabelle 3 Spalten 7, 8 und 9):
A. f¸r die laufenden Ausgaben:
Nicht aufgegliederte Mittel 130.245.592.544 BEF wie folgt aufgeteilt:
-
Leistungen der vorherigen Jahre 59.862.524 BEF;
-
Leistungen des laufenden Jahres 130.185.730.020 BEF;
Ausgabeerm‰chtigungen 10.676.547.365 BEF wie folgt aufgeteilt:
-
Leistungen der vorherigen Jahre 314.515.406 BEF;
-
Leistungen des laufenden Jahres 10.362.031.959 BEF.
B. F¸r die Kapitalausgaben:
Nicht aufgegliederte Mittel 10.439.076.291 BEF wie folgt aufgeteilt:
-
Leistungen der vorherigen Jahre 26.365.555 BEF;
-
Leistungen des laufenden Jahres 10.412.710.736 BEF.
Ausgabeerm‰chtigungen 33.531.773.565 BEF wie folgt aufgeteilt:
-
Leistungen der vorherigen Jahre 535.400.817 BEF;
-
Leistungen des laufenden Jahres 32.996.372.748 BEF;
Gesamtbetrag der Ausgabeerm‰chtigunen 184.892.989.765 BEF.
Art. 12 - Die zu Lasten des Haushaltsjahres 2000 get‰tigten, nachgewiesenen oder berichtigten Zahlungen belaufen sich auf:
A. f¸r die laufenden Ausgaben:
Nicht aufgegliederte Mittel 130.245.592.544 BEF.
Ausgabeerm‰chtigungen 10.676.547.365 BEF.
B. F¸r die Kapitalausgaben:
Nicht aufgegliederte Mittel 10.439.076.291 BEF.
Ausgabeerm‰chtigungen 33.531.773.565 BEF.
Gesamtbetrag (Tabelle 3 Spalte 10) 184.892.989.765 BEF.
Art. 13 - Die zu Lasten des Haushaltsplanes get‰tigten Zahlungen, deren Nachweis oder Berichtigung in Anwendung von Artikel 79 der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Rechnungsf¸hrung des Staates auf ein nachfolgendes Jahr verlegt wird, belaufen sich auf 0 BEF (Tabelle 3 Spalte 11).
ß 3 - Festlegung der Zahlungskredite f¸r die laufenden und Kapitalausgaben.
Art. 14 - Die Zahlungskredite, die vom Wallonischen Parlament bereitgestellt worden sind und deren Verwendungszweck das Parlament festgelegt hat, betragen (Tabelle 3 Spalte 6):
A. f¸r die laufenden Ausgaben:
Nicht aufgegliederte Mittel 140.714.648.467 BEF.
Ausgabeerm‰chtigungen 12.783.300.000 BEF.
B. F¸r die Kapitalausgaben:
Nicht aufgegliederte Mittel 13.500.202.989 BEF.
Ausgabeerm‰chtigungen 38.395.400.000 BEF.
Gesamtbetrag 205.393.551.456 BEF.
Diese Betr‰ge enthalten:
-
Die Zahlungskredite, deren Verwendungszweck in den Haushaltsdekreten festgelegt wird, und die wie folgt aufgeteilt werden (Tabelle 3 Spalten 2, 3 und 4):
-
urspr¸nglicher Haushaltsplan:
A. Laufende Ausgaben:
Nicht aufgegliederte Mittel 129.123.900.000 BEF.
Ausgabeerm‰chtigungen 11.846.500.000 BEF.
B. Kapitalausgaben:
Nicht aufgegliederte Mittel 10.860.300.000 BEF.
Ausgabeerm‰chtigungen 35.863.700.000 BEF.
Gesamtbetrag 187.694.400.000 BEF.
-
Anpassung der Haushaltsmittel: Nettoergebnisse: (einschliesslich der Umverteilungs- und Ubertragungserlasse).
Erhˆhungen (positive Ergebnisse):
A. Laufende Ausgaben:
Nicht aufgegliederte Mittel 4.637.400.000 BEF.
Ausgabeerm‰chtigungen 1.028.200.000 BEF.
B. Kapitalausgaben:
Nicht aufgegliederte Mittel 844.100.000 BEF.
Ausgabeerm‰chtigungen 2.768.900.000 BEF.
Gesamtbetrag 9.278.600.000 BEF.
Verringerungen (negative Ergebnisse):
A. Laufende Ausgaben:
Nicht aufgegliederte Mittel 584.800.000 BEF.
Ausgabeerm‰chtigungen 91.400.000 BEF.
B. Kapitalausgaben:
Nicht aufgegliederte Mittel 48.400.000 BEF.
Ausgabeerm‰chtigungen 237.200.000 BEF.
Gesamtbetrag 961.800.000 BEF.
-
-
Die in Anwendung der Artikel 34 und 35 der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Rechnungsf¸hrung des Staates vom Haushaltsjahr 1999 ¸bertragenen Zahlungskredite, die wie folgt aufgeteilt werden (Tabelle 3 Spalte 5):
A. Laufende Ausgaben:
Nicht aufgegliederte Mittel 7.538.148.467 BEF.
Ausgabeerm‰chtigungen - BEF.
B. Kapitalausgaben:
Nicht aufgegliederte Mittel 1.844.202.989 BEF.
Ausgabeerm‰chtigungen - BEF.
Gesamtbetrag 9.382.351.456 BEF.
Art. 15 - Der Betrag der f¸r das Haushaltsjahr 2000 bereitgestellten und aufgeteilten Zahlungskredite wird wie folgt verringert (Tabelle 3 Spalten 13 und 14):
-
in Hˆhe der nicht beanspruchten Zahlungskredite, die in Anwendung der Artikel 34 und 35 der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Rechnungsf¸hrung des Staates auf das Haushaltsjahr 2001 ¸bertragen wurden:
A. Laufende Gesch‰fte:
Nicht aufgegliederte Mittel 7.276.979.697 BEF.
Ausgabeerm‰chtigungen - BEF.
B. Kapitalgesch‰fte:
Nicht aufgegliederte Mittel 2.360.464.897 BEF.
Ausgabeerm‰chtigungen - BEF.
Gesamtbetrag 9.637.444.594 BEF.
-
in Hˆhe der verf¸gbar gebliebenen Zahlungskredite, die annulliert werden:
A. Laufende Gesch‰fte:
Nicht aufgegliederte Mittel 3.192.076.226 BEF.
Ausgabeerm‰chtigungen 2.106.752.635 BEF.
B. Kapitalgesch‰fte:
Nicht aufgegliederte Mittel 700.661.801 BEF.
Ausgabeerm‰chtigungen 4.863.626.435 BEF.
Gesamtbetrag 10.863.117.097 BEF.
Die Aufteilung der ¸bertragenen Haushaltsmittel wird im Haushaltsplan 2001 beibehalten.
Art. 16 - Gem‰ss den Bestimmungen der Artikel 14 und 15 des vorliegenden Dekrets werden die endg¸ltigen Mittel des Haushaltsjahres 2000 wie folgt festgesetzt:
A. Laufende Ausgaben:
Nicht aufgegliederte Mittel 130.245.592.544 BEF.
Ausgabeerm‰chtigungen 10.676.547.365 BEF.
B. Kapitalausgaben:
Nicht aufgegliederte Mittel 10.439.076.291 BE.F
Ausgabeerm‰chtigungen 33.531.773.565 BEF.
Gesamtbetrag 184.892.989.765 BEF.
Diese Betr‰ge stimmen mit den zu Lasten des Haushaltsjahres get‰tigten Gesch‰ften ¸berein, entsprechend der Tabelle 3 Spalten 7 und 15.
Art. 17 - Das Endergebnis der laufenden und Kapitaleinnahmen und -ausgaben des Haushaltsplanes des Haushaltsjahres 2000, so wie es sich aus den oben stehenden Artikeln 9 und 11 ergibt, bel‰uft sich auf:
Einnahmen 195.608.583.811 BEF.
Ausgaben 184.892.989.765 BEF.
Mehrbetrag der Einnahmen 10.715.594.046 BEF.
KAPITEL III - Einnahmen und...
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