13. SEPTEMBER 2012 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Juli 2006 zur Bestimmung der Personen, die dazu befugt sind, Tiere der Kategorie Grosswild aus sanitären Gründen zu vernichten und zu transportieren sowie zur Festlegung der Bedingungen, die diese erfüllen müssen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 28. Februar 1882 über die Jagd, Artikel 7, ersetzt durch das Dekret vom 14. Juli 1994 und abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, und Artikel 30bis, ersetzt durch das Dekret vom 14. Juli 1994;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Juli 2006 zur Bestimmung der Personen, die dazu befugt sind, Tiere der Kategorie Grosswild aus sanitären Gründen zu vernichten und zu transportieren sowie zur Festlegung der Bedingungen, die diese erfüllen müssen;

Aufgrund des am 9. Dezember 2011 abgegebenen Gutachtens des "Conseil supérieur wallon de la Chasse" (Wallonischer hoher Rat für das Jagdwesen);

Aufgrund des am 23. Juli 2012 in Anwendung der koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Art. 84, Absatz § 1, 1° abgegebenen Gutachtens Nr. 51.364/2/V des Staatsrats;

In der Erwägung, dass die Jagdsaison 2011-2012 in vollem Gange ist;

In der Erwägung, schnellstmöglich die Kontinuität der im Rahmen des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Juli 2006 zur Bestimmung der Personen, die dazu befugt sind, Tiere der Kategorie Grosswild aus sanitären Gründen zu vernichten und zu transportieren sowie zur Festlegung der Bedingungen, die diese erfüllen müssen, erteilten Genehmigungen für den Abschuss aus sanitären Gründen zu gewährleisten;

In der Erwägung, dass es sich bei dem Abschuss aus sanitären Gründen um eine der am besten geeigneten Methoden handelt, um das Auftreten von Krankheiten innerhalb der freilebenden Wildbestände festzustellen;

In Erwägung des Rahmenabkommens vom 16. Dezember 2004, das zwischen der Universität Lüttich und der Wallonischen Region in Sachen sanitäre Uberwachung der wildlebenden Tiere abgeschlossenen worden ist, abgeändert durch den am 22. November 2007 von der Wallonischen Region genehmigten Nachtrag;

Auf Vorschlag des Ministers...

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