22. NOVEMBER 2001 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Beteiligung am Dauerkapital der 'Société publique de Gestion de l'Eau' (Öffentliche Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Juli 1997 bezüglich der Verwaltungs- und Haushaltskontrolle;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Juli 1999 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Juli 1999 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung, in seiner durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 14. Oktober 1999 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 15. April 1999 über den Wasserkreislauf und zur Einrichtung einer "Société publique de Gestion de l'Eau" (SPGE);

Aufgrund des zwischen der Region und der "Société publique de Gestion de l'Eau" abgeschlossenen Geschäftsführungsvertrags, der am 29. Februar 2000 von der Wallonischen Regierung genehmigt und am 10. April 2000 in Kraft getreten ist;

Aufgrund des Dekrets vom 18. Juli 2001 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2001;

Aufgrund des am 16. November 2001 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 22. November 2001 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

In der Erwägung, dass die "Société publique de Gestion de l'Eau" zahlreiche "Altlasten", nämlich die Restbeträge der Zuschüsse bezüglich Bauwerke mit einem Erbbaurecht, die Restbeträge der Zuschüsse bezüglich des Bestands, an dem die "Société publique de Gestion de l'Eau" kein dingliches Recht erworben hat, sowie den...

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