31. JANUAR 2008 - Dekret zur Abänderung von Artikel 120 des CWATUPE (Wallonisches Gesetzbuch über die Raumordnung, den Städtebau, das Erbe und die Energie) (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Einziger Artikel - In Artikel 120 des CWATUPE werden folgende Abänderungen vorgenommen:

  1. in Absatz 1 2° werden die Wörter "der Empfangsbescheinigung" durch die Wörter "der Vorladung zur Anhörung" ersetzt.

  2. in Absatz 3 wird das Wort "sechs" durch das Wort "vier" und das Komma nach den Wörtern "der Regionalausschuss vorgeschlagen hat" durch das Wort "und" ersetzt, und werden die Wörter ", und zwei unter denen, die die ständigen Ausschüsse der Provinzialräte vorgeschlagen haben." durch die Wörter ". Der Ausschuss ist beschlussfähig wenn der Vorsitzende und wenigstens zwei andere Mitglieder anwesend sind." ersetzt;

  3. in Absatz 4 werden die Wörter "vierzig Tagen" durch die Wörter "fünfundfünfzig Tagen" ersetzt und werden nach den Wörtern "oder deren Vertreter" die Wörter", die Verwaltung" eingefügt;

  4. Nach Absatz 4 wird der folgende Absatz eingefügt:

    "Bei der Anhörung stellt die Verwaltung den Rahmen, in dem das Projekt stattfindet, dar, d.h.:

  5. die Lage und ggf. die Abweichungen von einem Raumordnungsplan, einer Städtebauordnung oder einer Parzellierungsgenehmigung sowie die Eintragung des Immobilienguts in das kommunale Strukturschema oder in einen Städtebau- und Umweltbericht;

  6. ggf. die Eintragung des Guts in das Verzeichnis des Immobiliarerbes oder in eine Schutzliste, den Vermerk, ob es im Sinne von Art. 208 unter Denkmal- bzw. Landschaftsschutz steht oder künftig stehen wird, seine Lage in einer in Artikel 209 angeführten Schutzzone oder in einem in Artikel 127 § 1 Absatz 1 8°, 167, 172, 173 oder 182 erwähnten Umkreis, in einem Enteignungsplan oder in einer in dem in Artikel 233 genannten Atlas angeführten Stätte, oder einer Stätte, die Gegenstand von gleichwertigen Formalitäten auf der Grundlage der im deutschen Sprachgebiet anwendbaren Gesetzgebung ist.";

  7. in Absatz 5 der zum Absatz 6 wird, werden die Wörter "derselben Frist" durch die Wörter "von sechzig Tagen" ersetzt und wird das Wort "Zustimmung" durch die Wörter "positives Gutachten zugunsten des Einspruchserhebers" ersetzt.

    Wir...

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