13. SEPTEMBER 2012 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. November 2008 bezüglich der den Betreibern von Verteilernetzen auferlegten Verpflichtung öffentlichen Dienstes in Bezug auf die Wartung und Verbesserung der Energieeffizienz der Strassenbeleuchtungsanlagen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates;

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 245/2009 der Kommission vom 18. März 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates;

Aufgrund des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts, Artikel 34, 7°, eingefügt durch das Dekret vom 17. Juli 2008;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. November 2008 bezüglich der den Betreibern von Verteilernetzen auferlegten Verpflichtung öffentlichen Dienstes in Bezug auf die Wartung und Verbesserung der Energieeffizienz der Strassenbeleuchtungsanlagen;

Aufgrund des Gutachtens der "Commission wallonne pour l'Energie" (Wallonische Kommission für Energie) Nr. CD-12d16-CWaPE-373 vom 18. April 2012 betreffend die Einfügung des Ersatzes von Hochdruckquecksilberdampflampen in den Rahmen der VOD zu Lasten der Betreiber von Versorgungsnetzen und die Vorschläge zu Abänderungen des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. November 2008 bezüglich der den Betreibern von Verteilernetzen auferlegten Verpflichtung öffentlichen Dienstes in Bezug auf die Wartung und Verbesserung der Energieeffizienz der Strassenbeleuchtungsanlagen;

Aufgrund des am 10. Mai 2012 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 3. Juli 2012 abgegebenen Gutachtens des "Conseil supérieur des Villes, Communes et Provinces de la Région wallonne" (Hoher Rat der Städte, Gemeinden und Provinzen der wallonischen Region);

Aufgrund des am 23. August 2012 in Anwendung des Artikels 84, § 1, Absatz 1, 1° der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats Nr. 51.877/2/V;

Aufgrund des am 13. September 2012 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Auf Vorschlag des Ministers für Energie;

Nach Beratung,

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