28. MAI 2009 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Dezember 1993 bezüglich der Bezeichnung der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten Unterrichtseinrichtungen

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1970 über das Förderschulwesen und das integrierte Schulwesen, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 11. Mai 2009;

Auf Grund des Dekretes vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 11. Mai 2009;

Auf Grund des Dekretes vom 11. Mai 2009 über das Zentrum für Förderpädagogik, zur Verbesserung der sonderpädagogischen Förderung in den Regel- und Förderschulen sowie zur Unterstützung der Förderung von Schülern mit Beeinträchtigung, Anpassungs- oder Lernschwierigkeiten in den Regel- und Förderschulen;

Auf Grund des Königlichen Erlasses vom 29. Juni 1984 über die Organisation des Sekundarschulwesens, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 26. Juni 2006;

Auf Grund des Erlasses der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Dezember 1993 bezüglich der Bezeichnung der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten Unterrichtseinrichtungen, zuletzt abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 30. Juni 2005;

Auf Vorschlag des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - In Artikel 1 des Erlasses der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Dezember 1993 bezüglich der Bezeichnung der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten Unterrichtseinrichtungen wird das Wort "Sonder-" durch das Wort "Förder-" ersetzt.

Art. 2 - Die Anlage desselben Erlasses der Regierung wird durch die Anlage des vorliegenden Erlasses ersetzt.

Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am 1. September 2009 in Kraft.

Art. 4 - Der für das Unterrichtswesen zuständige Minister wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Eupen, den 28. Mai 2009

Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft:

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden

K.-H. LAMBERTZ

Der Minister für Unterricht und wissenschaftliche Forschung

O. PAASCH

Anlage zum Erlass der Regierung 4450/EX/VI/B/III vom 28. Mai 2009

1 2 Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Königliches Athenäum Eupen Lascheterweg 20 4700 Eupen Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Königliches Athenäum Eupen Lascheterweg 20 4700 Eupen Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Königliches Athenäum Sankt Vith Luxemburger Strasse 4 4780 Sankt Vith Unterrichtwesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Königliches Athenäum Sankt Vith Luxemburger Strasse 4 4780 Sankt Vith Athenäum César...

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